Hartz 4Sozialhilfe am

Es gibt oft eine Reihe von belastenden Umständen, die zusammenkommen, wenn man auf Hartz IV angewiesen ist. Besonders unangenehm ist die Situation, wenn man sich von seinem Lebenspartner getrennt hat, zuvor keiner Beschäftigung nachgegangen ist und das gemeinsame Kind nun selbst versorgen muss. Aber was tun, wenn man von seinem Ex-Partner noch nicht einmal Unterhalt bekommt? Hier erfahren Sie was Sie für den Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV wissen müssen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Definition
  • Voraussetzungen
  • Gegengründe
  • Höhe
  • Dauer
  • Wichtige Informationen
  • Anrechnung auf Hartz IV
  • Unterhaltspflicht bei Hartz IV?
  • Auskunftspflicht

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Was ist der Unterhaltsvorschuss?

In der Regel tragen beide Elternteile dazu bei ein gemeinsames Kind zu versorgen. Da aber die Lebensentwürfe immer häufiger nicht den Idealvorstellungen von der heilen Familie entsprechen, hat das Gesetz Vorsorge für alleinerziehende Eltern getroffen. Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den zweiten Elternteil.

In Fällen, in denen keine Unterhaltszahlungen geleistet werden, kann man den Unterhaltsvorschuss als Sozialleistung beantragen. Der Begriff Vorschuss wird deshalb verwendet, weil der Staat die Unterhaltszahlungen nur auslegt und wenn möglich vom Unterhaltspflichtigen später zurückfordert.

Wann wird ein Unterhaltsvorschuss gewährt?

Voraussetzung für einen Unterhaltsvorschuss ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil:

  • sich seiner Unterhaltspflicht ganz oder teilweise entzieht
  • oder nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen.

Hier gilt der Anspruch für das Kind und nicht für den betreuenden Elternteil. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es muss zusammen mit einem Elternteil in Deutschland leben. Für den Elternteil gilt, dass er nicht verheiratet sein darf oder vom Ehepartner dauerhaft getrennt lebt.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass nicht bereits ausreichend Unterhalt oder Waisengeld gezahlt wird.

Diese Regelungen gelten auch für Kinder mit einer anderen Staatsangehörigkeit aus so genannten privilegierten Staaten, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht und für solche mit einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis.

Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt?

Grundsätzlich wird keinen Vorschuss gewährt, wenn beide Elternteile in einer häuslichen Gemeinschaft leben, das Kind mit beiden Eltern in einer gemeinsamen Wohnung lebt, zur häuslichen Gemeinschaft auch ein Stiefvater oder Stiefmutter gehört oder der Lebensunterhalt des Kindes bereits durch andere Mittel gedeckt wurde.

Auch wenn ein Elternteil sich weigert benötigte Auskünfte zu geben, kann kein Unterhaltsvorschuss bezahlt werden.

Wie viel Unterhaltsvorschuss steht meinem Kind zu?

Die Unterhaltsleistungen richten sich nach festgelegten Regelbeträgen. Diese sind gestaffelt nach Zeitraum der Festlegung und dem Wohnort (alte oder neue Bundesländer). Außerdem ist das Alter des Kindes zu beachten. Die Altersstufen sind 0-5 Jahre und 6-12 Jahre. Das wird Kindergeld wird in der Regel voll angerechnet. So beträgt zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss für ein Kind der ersten Altersgruppe vom 1. Januar 2010 bis heute 317 Euro inklusive Kindergeld, für die ältere Altersstufe 364 Euro.

Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gewährt?

Die Obergrenze für den Unterhaltsvorschuss beträgt 72 Monate und zwar bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Hier kommt es darauf an, wann der Antrag gestellt wurde. Maximal wird auch noch der Vormonat berücksichtigt.

Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat die Verpflichtung Auskunft darüber zu geben, wenn sich etwas an seinem Unterhaltsanspruch ändert, also zum Beispiel eine neue Lebenspartnerschaft eingetragen wird.

Was muss ich als Unterhaltspflichtiger beachten?

Wenn der Fall eintritt, dass Sie Ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können und der andere Elternteil den staatlichen Unterhaltsvorschuss erhält, sind Sie gegenüber den Behörden zahlungspflichtig. Das kann zu Problemen führen, wenn Sie nach einem finanziellen Engpass wieder Unterhaltszahlungen an Ihren Lebenspartner leisten. Diese müssen nämlich zuerst rückwirkend an den Staat überwiesen werden!

Wird Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV angerechnet?

Der Unterhaltsvorschuss gilt bei sämtlichen Sozialleistungen als sonstiges Einkommen und wird angerechnet. Dadurch wird der Bedarf gemindert. So entstehen aber anders als beim Elterngeld keine Nachteile für Empfänger von Arbeitslosengeld II, weil ansonsten der Unterhalt für das Kind angerechnet werden würde. Das Ergebnis ist also dasselbe.

Daraus ergibt sich aber auch, dass Sie zuerst einen Unterhaltsvorschuss beantragen müssen, bevor Sie sich um Ihr ALG II kümmern. Grundsätzlich ist es möglich, dass das Jobcenter den Antrag stellt, es kann aber umgekehrt auch Leistungen für den Unterhaltsvorschuss anrechnen, selbst wenn der entsprechende Antrag nicht gestellt wurde. Sie sollten sich also auf jeden Fall darum kümmern, dass Sie einen Unterhaltsvorschuss ausgezahlt bekommen!

Das ist auch im Interesse Ihres Jobcenters, denn Unterhaltszahlungen können vom Unterhaltspflichtigen eingefordert werden, während Arbeitslosengeld II nicht zurückgezahlt werden muss.

Unterhalt zahlen bei Hartz IV?

Hartz IV kann beide Elternteile treffen. Also kann auch ein Arbeitsloser unterhaltspflichtig sein. Dabei bewertet das Gesetz die Versorgung des Kindes höher als den Lebensstandard des Unterhaltspflichtigen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie so schnell wie möglich eine zumutbare Tätigkeit aufnehmen und Ihr Vermögen verwerten müssen. Trotzdem kann es sein, dass Sie keine Verdienstmöglichkeit finden. Dann müssen Sie sich zumindest um Arbeit bemühen. In der Praxis bedeutet das 20-30 Bewerbungen pro Monat verschicken.

Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, wird nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Für Geringverdiener gelten da die gleichen Werte wie für den Unterhaltsvorschuss.

Auskunftspflicht

Da das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, muss er sein Einkommen offenlegen. Es ist dann sorgfältig darauf zu achten, dass man keine bewussten oder unbewussten Falschangaben macht, da das weiter gerichtlich verfolgt werden kann.

Besonders wichtig sind diese Angaben, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, da ansonsten später erhebliche Nachzahlungen gefordert werden können.

Bildquelle: © DOC RABE Media – Fotolia.com

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