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Den Job zu verlieren ist für die meisten Menschen ein schlimmes und schockierendes Erlebnis. Fragen nach der weiteren finanziellen Situation, nach der beruflichen Zukunft und viele mehr prassen auf einen ein und verunsichern Betroffene. Um zunächst die weitere finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ist es wichtig, sich rechtzeitig arbeitslos zu melden. Wo man sich arbeitslos meldet und wie der Antrag verläuft, erläutern wir Ihnen hier.

Übersicht:

  • Das Arbeitslosengeld
  • Wo und wie arbeitslos melden
  • Persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit
  • Grundantrag stellen
  • Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?
  • Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

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Arbeitslos melden

Das Arbeitslosengeld

Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird den Betroffenen – soweit einige notwendige Voraussetzungen erfüllt sind – Arbeitslosengeld I gezahlt. Arbeitslosengeld I ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und soll dazu dienen, das bisherige Arbeitsentgelt zu ersetzen und so die Betroffenen zunächst finanziell weiter abzusichern.

Voraussetzung für den Bezug von ALG I ist allerdings, dass der Betroffene in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat und damit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet hat.

Wo und wie arbeitslos melden

ie Arbeitslosmeldung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag gewährt, an dem Sie sich arbeitslos gemeldet haben.

Wer mit sofortiger Wirkung gekündigt wurde, der sollte sich in jedem Fall umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das ist wichtig, um Leistungen wie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können.

Für den Fall, dass Sie bereits schon vorher wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis bald endet, sollten Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden. Andernfalls drohen Leistungskürzungen.

Persönliche Vorstellung bei der Agentur für Arbeit

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann frühestens drei Monate im Voraus erfolgen. Spätestens am ersten Tag Ihrer Erwerbslosigkeit müssen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.

In jedem Fall muss die Arbeitslosenmeldung persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.

Hiefür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Direkt bei einem persönlichen Beratungstermin
  • Telefonisch
  • Online über die Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen, bzw. Online-Arbeitsuchendmeldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Welche Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In Städten gibt es meist mehrere Agenturen, die für bestimmte Gebiete zuständig sind. In größeren Städten gibt es sogar meist pro Stadtteil eine zuständige Agentur für Arbeit. Erkundigen Sie sich entweder im Internet oder über die Telefon-Hotline für Bürger nach der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Grundantrag stellen

Um Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen so genannten Grundantrag stellen. Die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder als Online-Variante unter eService Arbeitslosengeld online.

In dem Grundantrag wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden zunächst nur die letzten zwei Jahre abgefragt.

Welche Unterlagen braucht man für den Antrag?

Für den Antrag auf Arbeitslosengeld benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit
  • Arbeitsbescheinigung
  • gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  • gegebenenfalls Erklärung zur Arbeitsaufgabe
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Bezug von Krankengeld

Die Arbeitsbescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeber sind für die Antragstellung notwendig. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Arbeitsbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln.

Auch ein Beitragsnachweis über abgeführte Beträge in die Arbeitslosenversicherung ist notwendig für das Arbeitslosengeld I.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit ein. In den meisten Fällen können Sie den Antrag beim ersten persönlichen Beratungsgespräch einreichen. Hier bespricht der zuständige Fallmanager mit Ihnen auch Ihre beruflichen Perspektiven, Ziele und Maßnahmen.

Der Fallmanager prüft anschließend Ihren Antrag und erst dann kann das Arbeitslosengeld freigegeben und an Sie ausgezahlt werden.

Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Wer bereits frühzeitig über seine Kündigung informiert wurde, muss sich bei der Agentur für Arbeit zunächst arbeitsuchend melden.
Die Arbeitsuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen und damit unter Umständen die drohende Arbeitslosigkeit im Vorfeld vermeiden kann.

Laut der Bundesagentur für Arbeit besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, kann eine Sperrzeit von einer Woche eintreten, in der Sie dann die Arbeitslosengeld-Leistungen nicht erhalten.

Wichtig: Die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die persönliche Arbeitslosmeldung, welche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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