Hartz 4Sozialhilfe am

Bis Ende 2010 konnte man beim Arbeitslosengeld II Zuschläge beziehen, wenn man zuvor normales Arbeitslosengeld bekommen hat. Diese Regelung wurde abgeschafft. Doch gibt es noch andere Zuschläge für ALG I-Bezieher? Und wenn ja, wie kann man sie nutzen? Das erfahren Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Reformen des Arbeitslosengeldes
  • Situation bis 2010
  • Änderungen ab 2011
  • Der Kinderzuschlag
  • Wer erhält einen Kinderzuschlag?
  • Kindergeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld
  • Zuständigkeit?
  • Eigener Verdienst
  • Versicherungen
  • Beratung
  • Zuschläge beantragen

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Reformen des Arbeitslosengeldes

Wer nicht am Ball bleibt, was die gesetzlichen Regelungen für Arbeitslose betrifft, der verliert schnell den Überblick. Neben den regelmäßigen, jährlichen Änderungen für den Regelsatz im Arbeitslosengeld II werden auch immer wieder Veränderungen vorgenommen, welche Rechte und Pflichten ein Arbeitsloser hat. Da viele Leistungen nicht automatisch gezahlt werden, sondern beantragt werden müssen, kann es sich negativ auf Ihre finanzielle Situation auswirken, wenn Sie Ihre Rechte nicht kennen.

Situation bis 2010

Bis zum Ende des Jahres 2010 waren Arbeitslose, die zuvor das so genannte Arbeitslosengeld I empfangen haben, berechtigt einen Zuschlag zu ihrem Arbeitslosengeld II zu bekommen. Dieser Zuschlag wurde innerhalb von zwei Jahren monatlich ausgezahlt. Er wurde unmittelbar am Tag nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeld I überwiesen und betrug zwei Drittel der Differenz zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II. Dabei gab es aber folgende Höchstgrenzen: im ersten Jahr 160 Euro für Alleinstehende und im zweiten Jahr 80 Euro für Alleinstehende.

Änderungen ab 2011

Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2011 nicht mehr. Gleichzeitig wurden noch einige andere Änderungen vorgenommen:

  • Der Leistungsträger für die Hartz IV-Zahlungen wird Jobcenter genannt, egal ob es sich um eine kommunale oder um eine eigenständige Einrichtung handelt.
  • Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird übernommen.
  • Die Rentenversicherungspflicht und die Übernahme der Beiträge wurden gestrichen
  • Der Freibetrag für das Elterngeld wurde gestrichen

Zuschlag für ALG I Bezieher: der Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wurde im Jahr 2005 eingeführt und soll geringverdienende Familien mit Kindern fördern. Ziel ist es, zu verhindern, dass diese Familien auf Hartz IV angewiesen sind. Der Kinderzuschlag ergänzt die Maßnahmen des Hartz IV-Gesetzes und ist Teil der Agenda 2010.

Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt monatlich 140 Euro pro Kind.

Wer erhält einen Kinderzuschlag?

Eltern, die für ihren Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld haben und deren Kinder mit im Haushalt leben, können den Kinderzuschlag beantragen. Seit 2008 wird der Zuschlag maximal bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Darüber hinaus müssen das eigene Einkommen und das zum Lebensunterhalt verwendbare Vermögen dem ALG-II-Bedarf entsprechen. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Die Berechnung ist nicht ganz einfach. Vom Nettoeinkommen der Eltern muss man zunächst einmal die Freibeträge abziehen, sowie Werbungs- und Fahrtkosten. Auch die Aufwendungen für die private Altersvorsorge und Versicherungen werden mit einberechnet. Damit kommt man auf ein bereinigtes Einkommen. Diesen Betrag vergleicht man mit dem Betrag, der einem als Leistung für Hartz IV zusteht. Ist der Betrag für Hartz höher, wird die Differenz bis zu maximal 140 Euro pro Kind durch den Kinderzuschlag ausgeglichen.

Kindergeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld

Das deutsche Sozialsystem ist manchmal schwer zu durchschauen. Besonders wenn es darum geht, welche Zahlungen man anfordern kann und was untereinander aufgerechnet werden muss, steht man oft vor einem Rätsel. Grundsätzlich hat jeder, der in Deutschland Steuern zahlt, Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn die Kinder im Ausland leben. Der Kinderzuschlag hingegen wird nur gewährt, damit kein Arbeitslosengeld II beantragt werden muss.

Bei der Geburt eines Kindes kann das aber bedeuten, dass die Bedürftigkeit im Sinne von Hartz IV nicht mehr gegeben ist, da durch den Kinderzuschlag genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Wer ist für den Kinderzuschlag zuständig?

Um den Kinderzuschlag kümmert sich die Familienkasse, die in der Regel Teil der Agentur für Arbeit ist. Die Prüfung der Bedürftigkeit und die dafür notwendigen Angaben durch den Antragsteller sind mit denen zu vergleichen, die für das Arbeitslosengeld II gelten.

Im Jahr 2012 wurde der Kinderzuschlag an etwa 300.000 Familien ausgezahlt.

Zuschlag zum ALG I durch eigenen Verdienst?

Sie haben die Möglichkeit, die bestehenden Freibeträge zu nutzen und durch einen Minijob oder eine andere Tätigkeit zusätzlich Geld zu verdienen. Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro. Bis zu 1000 Euro bleiben weitere 20% anrechnungsfrei. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, weitere Aufwendungen von Ihrem Einkommen abzusetzen: Steuern, die auf das Einkommen entfallen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Werbungskosten, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflicht und private Versicherungen.

Durch Versicherungen vorsorgen

Einen Zuschlag für ALG I-Bezieher können Sie auch durch eine private Versicherung erhalten, die entsprechende Zusatzleistungen bietet. Dabei sollten Sie sich allerdings gründlich überlegen, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis zueinander stehen.

Frühzeitig beraten lassen!

Während der Situation, in der Sie auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, müssen Sie sich mit einer ganzen Reihe von Belastungen auseinandersetzen. Neben der Jobsuche sind das zahlreiche Behördengänge und die Suche nach Informationen. Deshalb sollten Sie frühzeitig damit beginnen sich auf eine Arbeitslosigkeit vorzubereiten. Stellen Sie Ihre laufenden Kosten zusammen und überlegen Sie, was davon wegfallen kann. Vergleichen Sie diesen Betrag mit dem Geld, das Ihnen als ALG I-Bezieher bzw. ALG II-Bezieher zusteht und treffen Sie entsprechend Vorsorge!

Zuschläge zu beantragen lohnt sich!

Auch wenn der Kinderzuschlag nur einen kleinen Betrag ausmacht, müssen Sie bedenken, dass er sich über die Monate aufsummiert. Dadurch kann eine hübsche Summe zusammenkommen, die es Ihnen erleichtert, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen oder Ihren Lebensstandard zu halten.

Auf keinen Fall sollten Sie aus falscher Scham darauf verzichten, Gelder zu beantragen, die Ihnen zustehen. Wenn Sie Probleme damit haben, können Sie sich an Beratungsstellen wenden.

Bildquelle: © Tobif82 – Fotolia.com

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