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Das Arbeitslosengeld ist immer wieder Anlass für Diskussionen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was das Arbeitslosengeld II eigentlich ist, wie viel ein Arbeitssuchender bekommt und welche Bedingungen er erfüllen muss.

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Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Sozialhilfe?

Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland gibt es eine Reihe von Ausdrücken. Sie bezeichnen alle eine Leistung für erwerbsfähige, bedürftige Menschen, die den Lebensunterhalt sicherstellen und darüber hinaus die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll.

Die Sozialhilfe beziehungsweise das Sozialgeld ist im Unterschied dazu für Personen gedacht, die nicht mehr in einem maßgeblichen Rahmen am Erwerbsleben teilnehmen können. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Hilfsleistungen wie das Wohngeld. Sie kommen in bestimmten Fällen zum Einsatz und können nur bedingt mit dem ALG II kombiniert werden.

Entwicklung des Arbeitslosengeldes II

Das Arbeitslosengeld II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt der Hartz-Kommission eingeführt. Daher auch der Name Hartz IV. Es startete am 1. Januar 2005 und löste damit vorangegangene Unterstützungszahlungen für Arbeitslose ab.

Ziel des Arbeitslosengeldes II

Das Arbeitslosengeld soll wie schon gesagt den Lebensunterhalt garantieren, darüber hinaus aber auch einen Anreiz liefern, wieder fest im Berufsleben Fuß zu fassen. Zusammen mit den begleitenden Maßnahmen wie Umschulungen, Sanktionen oder berufliche Weiterbildung soll es fördern und fordern.

Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld II

Die Grundvoraussetzung für Arbeitslosengeld II ist, dass Sie mindestens 15 Jahre alt, erwerbsfähig und bedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie weder das Vermögen noch das Einkommen haben um darüber Ihre Grundversorgung sicherzustellen. Paradoxerweise können Sie durchaus eine Arbeit haben – aber eben eine, bei der Sie nicht genug verdienen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Zum Beispiel, dass Ihre Bedürftigkeit nicht bereits durch ein anderes Mittel beseitigt wird oder jemand für Sie unterhaltspflichtig ist.

Wer zahlt das Arbeitslosengeld II?

In der Regel müssen die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte für das Arbeitslosengeld II aufkommen. Den Regel- und Mehrbedarf sowie die Eingliederungsleistungen übernimmt die Agentur für Arbeit, die Kommunen die Kosten für Unterkunft und weitere Kosten wie die für Bildung und Teilhabe. Als Jobcenter wird die Einrichtung bezeichnet, die beide gemeinsam bilden.

Berechnung des ALG II

Mehrere Faktoren spielen bei der Berechnung des ALG II zusammen. Zunächst gibt es den so genannten Grundbedarf, der verschieden hoch angesetzt wird, je nachdem ob Sie Alleinstehend sind, ein minderjähriges Kind alleine erziehen oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Der Regelbedarf wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres neu festgelegt und soll die bundesweite Preisentwicklung und die Entwicklung der Löhne wiederspiegeln.

Dazu haben Sie Anspruch darauf die Kosten erstattet zu bekommen, wenn Sie einen Mehrbedarf haben. Dabei kann es sich um einen dauerhaften Mehrbedarf handeln, wie zum Beispiel bei einer chronischen Krankheit, einen vorübergehenden Mehrbedarf oder einen einmaligen Mehrbedarf.

Ein weiterer Faktor sind die Wohn- und Nebenkosten.

ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft

Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bedeutet das, dass Ihr Bedarf in Zusammenhang mit dem der anderen Mitglieder in Ihrem Haushalt festgestellt wird. Dabei können Sie auch als Bedarfsgemeinschaft gelten, wenn Sie allein leben. Außerdem gehören dazu. Außerdem gehören unter anderem Ihr Partner und Kinder dazu, die nicht älter als 24 und nicht berufstätig sind.

Bei einer Haushaltsgemeinschaft leben die Personen auch zusammen und wirtschaften gemeinschaftlich. Sie sind aber nicht miteinander verwandt oder durch eine Partnerschaft verbunden. Worum es sich im Speziellen handelt, ist nicht immer ganz eindeutig.

Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen

Das Arbeitslosengeld II wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend gezahlt. Deshalb sollte man sich im Fall der Fälle so schnell wie möglich darum kümmern, dass man die Unterstützung bekommt, die jedem Bürger zusteht. Für bestimmte Leistungen müssen Sie noch einen gesonderten Antrag einreichten, auch wenn Sie schon ALG II bekommen. Nehmen Sie mit Ihrem Jobcenter vor Ort Kontakt auf. Der Antrag auf ALG II muss keine bestimmte Form haben, Sie können also auch einfach anrufen.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Als Arbeitsloser bekommen Sie nicht einfach nur einen pauschalen Geldbetrag. Wie viel Ihnen zusteht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel ob Sie alleinerziehend sind, besondere Belastungen haben oder wo Sie wohnen. Wenn Sie eine Grundausstattung für sich oder Ihr heranwachsendes Kind brauchen, dann können Sie auch dafür einen Zuschuss bekommen.

Der wichtigste Posten ist der Regelbedarf. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und soll alle Kosten abdecken, die für Kleidung, Essen, Körperpflege und die Teilhabe am öffentlichen Leben entstehen.

ALG II: Kosten für Unterkunft und Heizung

Arbeitslose müssen sich keine Gedanken über Ihre Miete und Nebenkosten machen. Wenn sie in einer Wohnung leben, die eine angemessene Größe hat (ca. 50 Quadratmeter), dann übernimmt das Jobcenter sämtliche Kosten. Sind Miet- oder Heizkosten aber unverhältnismäßig, dann kann das Jobcenter einen Umzug in eine günstigere Wohnung verlangen.

ALG II und Mehrbedarf

Bestimmte Personengruppen haben generell einen höheren finanziellen Bedarf. Dazu gehören Alleinerziehende, Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche, Behinderte, Menschen mit einer ärztlich verschriebenen Diät, Menschen mit einer dezentralen Warmwasserversorgung und andere Extremfälle.

Die zusätzlichen Mittel, die Sie für den Mehrbedarf bekommen, dürfen die Mittel für den Regelbedarf nicht übersteigen.

ALG II und die Anrechnung des Einkommens

Immer wieder wird von Kritikern bemängelt, dass der Anreiz als Arbeitsloser wenigstens einen Minijob zu beginnen, viel zu gering ist. Das tatsächliche Einkommen steigt um nicht einmal 100 Euro im Monat. Erst ab einem Mindesteinkommen von etwa 1.500 Euro kommt man über das Grundniveau mit Hartz IV deutlich hinaus.

Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistungen bei räumlicher Trennung

Das moderne Leben fordert mehr Flexibilität. Aber wie verträgt sich das mit dem Arbeitslosengeld II? Wie sieht es mit den Leistungen bei räumlicher Trennung aus? Wir fassen für Sie zusammen, was Sie über gemeinsames Wirtschaften, Bedarfsgemeinschaft, und Wohngemeinschaft wissen müssen.

Definitionen für das Arbeitslosengeld II

Wenn Sie sich mit ALG II beschäftigen, taucht eine Reihe von Begriffen auf, die vielleicht auf den ersten Blick seltsam sind. Zum Beispiel ‚Bedarfsgemeinschaft‘. Dieser Ausdruck wird nämlich auch für einzelne Personen verwendet. Und was ist der Unterschied zwischen einer Bedarfsgemeinschaft und einer Wohngemeinschaft?

Generell kann man schon mal sagen, dass eine Bedarfsgemeinschaft mit der räumlichen Trennung und damit dem gemeinsamen Wirtschaften endet. Wer zuvor gemeinsam ALG II bezogen hat, muss jetzt jeweils einzeln einen Antrag stellen, gegebenenfalls für eine neue erweiterte Bedarfsgemeinschaft oder für Einzelfall-Leistungen.

ALG II: Getrennt leben oder getrennt wohnen

Stellen Sie sich ein Paar vor, das im gemeinsamen Haus lebt. Die beiden wollen sich scheiden lassen und der Mann nutzt den ersten Stock als Wohnraum, während die Frau weiterhin im Erdgeschoss bleibt. Leben die beiden getrennt? Wohnen sie getrennt, auch wenn sie dieselbe Adresse haben?

Getrennt leben im Sinn des ALG II

Getrennt leben ist eine der Anforderungen für eine Scheidung. Im Trennungsjahr müssen die Ehepartner den Willen bezeugen, dass sie nicht mehr als Einheit zusammen sein wollen. Das ist auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich. Wie in einer Studenten-WG schafft sich dann jeder seinen eigenen Platz im Kühlschrank, schläft in einem anderen Raum und richtet sich in seinem täglichen Arbeitsablauf nicht mehr nach dem seines Partners.

Getrennt wohnen im Sinn des ALG II

Ob jemand getrennt von jemand anderem wohnt ist recht einfach festzustellen. Die Gründe dafür sind nicht ausschlaggebend. Kinder ziehen bei ihren Eltern aus, um auf eigenen Beinen zu stehen, behalten vielleicht aber ihr Kinderzimmer, Paare wohnen abwechselnd in verschiedenen Wohnungen, die einem der beiden Partner gehören oder sie führen eine Fernbeziehung.

Regelungen für ALG II für getrenntes Wohnen

Wenn Sie getrennt von Ihrem Partner wohnen, müssen Sie unter Umständen nachweisen, dass es sich dabei trotzdem um eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft handelt. Wenn Sie verheiratet sind, ein gemeinsames Konto haben oder vielleicht sogar einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben, sind das gute Argumente dafür.

Das bedeutet, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind und Anrecht auf eine gemeinsame Grundsicherung für Arbeitssuchende haben.

ALG II: Verantwortungsgemeinschaft

Bei einem Paar, das getrennt lebt, soll der Wille erkennbar sein, dass man wechselseitig füreinander Verantwortung tragen und füreinander einstehen will. Die Verantwortungsgemeinschaft wird aber durch eine räumliche Trennung erschwert. Außerdem bedeutet der Unterhalt von zwei getrennten Wohnsitzen eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wenn einer der Partner in einer unverhältnismäßig teuren Wohnung lebt, kann das Jobcenter von ihm verlangen, dass er auszieht.

Finanziell können von getrennten Wohnungen nur Paare profitieren, die weder verheiratet sind noch in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eigetragenen Lebenspartnerschaft leben. Also all das, was man gemeinhin als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Sie sollten sich individuell von Ihrem Jobcenter beraten lassen, was in Ihrem individuellen Fall das Beste ist.

Getrennt lebende, arbeitssuchende Partner und Arbeitslosengeld II

Wenn beide Partner arbeitssuchend sind und nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, können Sie als Bedarfsgemeinschaft den Regelbedarf des ALG II beanspruchen. Schwierig wird es aber bei der Übernahme der Kosten für beide Unterkünfte.

Denn das Gesetz legt fest, dass die Kosten für Miete und Nebenkosten nur einmal pro Bedarfsgemeinschaft übernommen werden
In diesem Fall müssen Sie also in eine der beiden Wohnungen oder eine neue Wohnung umziehen. Das Jobcenter wird dafür die Umzugskosten übernehmen.

Prüfung und Auskunftspflicht bei ALG II

Sie und gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und andere Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind verpflichtet Auskunft darüber zu geben, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um Mittel aus einem gesparten Vermögen, Grundbesitz, laufende Einkünfte und Wertgegenstände. Das Jobcenter kann prüfen, ob Ihre Angaben stimmen und gegebenenfalls Geldbußen verhängen. Sie sollten also möglichst Ihre Unterlagen in Ordnung halten, damit Sie Kontoauszüge und andere Belege auf Verlangen vorzeigen können.

Arbeitslosengeld im Ausland beziehen

Die meisten Arbeitssuchenden halten sich in Nähe ihres Wohnortes auf. In manchen Branchen ist es üblich, dass man sich im Ausland bewirbt. Dafür gilt die Regelung, dass Sie Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit mindestens 3 Monate und höchstens 6 Monate lang in einem anderen Mitglied der EU beziehen können, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.

Das gilt aber nur, wenn Sie:

  • Voll arbeitslos sind
  • In dem Land, in dem Sie arbeitslos wurden, Anspruch auf die Grundsicherung haben
  • Sie müssen außerdem bei Ihrer nationalen Arbeitsvermittlung beantragen die Leistungen bei Arbeitslosigkeit in einem anderen Land zu nutzen.

ALG II und Kinder, die nicht im Haushalt leben

Bis 2005 zählten Kinder ab ihrem 18. Geburtstag nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft und mussten sich gegebenenfalls selbst arbeitslos melden. Nun gilt die Regelung, dass Kinder bis 25 zur Bedarfsgemeinschaft zählen, wenn sie noch bei den Eltern wohnen.

Das erschwert den Auszug, da sie kein Geld für eine eigene Wohnung bekommen, wenn sie diese nicht selbst finanzieren können. Nur bei besonders schwerwiegenden Problemen in der Familie sieht das Jobcenter die Notwendigkeit dafür gegeben.

Es wird kritisiert, dass Armut damit quasi weitervererbt wird, weil die Kinder nie lernen auf eigenen Beinen zu stehen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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