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Alleinerziehende sind in vieler Hinsicht auf sich zurückgeworfen. Sie haben in der Familie beruflich zurückgesteckt und sich um die Belange des Nachwuchses gekümmert. Wenn eine Familie dann auseinanderbricht, ist die Rückkehr in den Beruf oftmals schwer oder manchmal aussichtslos. Da sind Alleinerziehende auf jegliche Unterstützung angewiesen.

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Übersicht

  • Die Kinder und der Beruf
  • Betreuungsmöglichkeiten
  • Der Kindesunterhalt
  • Der Mindestunterhalt
  • Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Die Kinder und der Beruf

Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen ist ein Spagat, den Alleinerziehende beherrschen müssen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Betreuung des Nachwuchses ist das A und O, um im Job den Rücken frei zu bekommen.

Doch da fangen die Probleme an. Die Zeiten, in denen die Kinder betreut werden können, differieren meistens mit den Zeiten, die der Job vorgibt. Die Kita schließt um 16:00 Uhr und die Büroarbeit ist vor 17:00 nicht erledigt. Ganz zu schweigen von den vielen Betroffenen, die Ihren Lebensunterhalt im Einzelhandel verdienen. Wenn hier kein hilfreiches soziales Netz einspringt kann, ist der Boden sehr dünn, der für das Arbeitsleben benötigt wird.

Betreuungsmöglichkeiten

Die Auswahl an Jobs, die Alleinerziehende im Regelfall übernehmen können, ist nicht grade üppig. Oftmals sind die Betroffenen zu lange aus dem Job raus oder sie sind durch die Betreuung der Kinder an die Betreuungszeiten der Kitas und Ganztagsschulen gebunden.

Auf diesem Gebiet fehlt es den Alleinerziehenden an Möglichkeiten, flexibler handeln zu können. Sie müssten mehr Unterstützung erhalten, damit sie überhaupt die Chance erhalten, sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten zu können.

Nicht wenige der Betroffenen müssen mit Hartz IV leben, weil das Geld zum Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Der Kindesunterhalt

Bei einer Trennung ist klar geregelt, wie die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Nachwuchs zu erbringen sind.

Derjenige, bei dem die Kinder leben, ist zum Naturalunterhalt verpflichtet. Das bedeutet, er kümmert sich um die Pflege und die Betreuung der Kleinen. Der andere Part muss den Barunterhalt abdecken. Das bedeutet, er ist verpflichtet einen festgelegten Betrag monatlich als Unterhaltsleistungen für den Nachwuchs aufzubringen.

Der Mindestunterhalt

Das Existenzminimum eines Kindes muss mit dem Mindestunterhalt abgedeckt werden. Nun ist des der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten geschuldet, wie viel er für den Nachwuchs aufbringen kann, da es einen Selbstbehalt gibt, den er für seinen Bedarf zum Leben haben muss.

Wenn der Unterhaltspflichtige von Hartz-IV lebt oder seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, hat der Alleinerziehende ein massives Problem. Er bekommt in diesem Fall den Unterhaltsvorschuss zwar vom Jugendamt, allerdings nur, bis zur Vollendung des 12ten Lebensjahres des Kindes.

Mehr Unterstützung für Alleinerziehende

Im Bereich des Unterhaltsvorschusses können Alleinerziehende Mitte des Jahres auf mehr Unterstützung durch den Staat hoffen.

Hier soll ein Gesetz greifen, dass den Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit gewähren soll. Eine Hilfe, die dringend benötigt und längst überfällig ist. Ursprünglich sollte die Regelung zum Jahresbeginn greifen, was nicht umgesetzt werden konnte.

Bildquelle: © goodluz – Fotolia.com

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