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Wohngeld ist eine der staatlichen Leistungen, die Sie beantragen müssen, um sie in Anspruch nehmen zu können. Hier erfahren Sie, wie das geht und wie viel Sie bekommen können. Informieren Sie sich jetzt, damit Ihnen kein Geld entgeht.

Überblick

  • Wohngeldzuschuss: Was ist das?
  • Wohngeldzuschuss oder Hausgeld?
  • Voraussetzungen für einen Wohngeldzuschuss
  • Wohngeldzuschuss und Einkommen
  • Höhe des Wohngeldzuschusses
  • Antrag auf Wohngeldzuschuss
  • Wann wird der Wohngeldzuschuss bewilligt?
  • Wie verändert sich der Wohngeldzuschuss durch BAföG?
  • Kein Anspruch auf Wohngeldzuschuss
  • Wohngeldzuschuss und Mietstufen
  • Wohngeldzuschuss und Bedarfsgemeinschaft
  • Änderungen beim Wohngeldzuschuss ab 2013
  • Wohngeldzuschuss und Vermögen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wohngeldzuschuss: Was ist das?

Durch Wohngeld übernimmt der deutsche Staat teilweise oder ganz die Kosten für Ihre Wohnkosten. Man spricht je nach Art des Wohnens von einem Mietzuschuss oder einem Lastenzuschuss, wenn Ihnen die Wohnung oder das Haus selbst gehört. Diese Art der Unterstützung ist gesetzlich geregelt. Die Details dazu finden Sie im Sozialgesetzbuch (Paragraf 68, Nummer 10 im Sozialgesetzbuch I) – aber keine Sorge, wir erklären Ihnen hier alles, was Sie wissen müssen.

Wohngeldzuschuss oder Hausgeld?

Neben dem Wohngeld gibt es das so genannte Hausgeld. Es ist für den Verwalter einer gemeinschaftlich genutzten Immobilie bestimmt und hat nichts mit der Sozialleistung Wohngeld zu tun, auch wenn dafür manchmal der gleiche Begriff verwendet wird.

Voraussetzungen für einen Wohngeldzuschuss

Wohngeld bekommen Sie nur dann, wenn Sie finanziell bedürftig sind. Eines der Anzeichen für Bedürftigkeit ist, dass Sie die Kosten für die Wohnung nicht mehr selbst tragen können. Das allein reicht aber noch nicht.

Darüber hinaus spielt noch eine Reihe von Kriterien eine Rolle. Zum Beispiel, ob die Größe der Wohnung für Sie angemessen ist, oder ob Sie noch Sachwerte haben, die zu Geld gemacht werden können.

Sie erhalten den Zuschuss zum Wohngeld aber nicht automatisch, sondern müssen ihn beantragen. Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Wohngeldzuschuss und Einkommen

Wie der Name Wohngeldzuschuss schon sagt, bekommen Sie in den meisten Fällen nicht die kompletten Kosten ersetzt. Wenn Sie Geld verdienen, Ihr Einkommen aber nicht ausreicht um alles zu bezahlen, bekommen Sie einen Zuschuss zur Deckung Ihrer Kosten. Je nachdem wie viel Sie verdienen und wie hoch die Kosten sind, kann das Wohngeld deshalb von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein.

Höhe des Wohngeldzuschusses

Damit wird das Wohngeld mit Hilfe von drei Faktoren berechnet: Wie viele Personen leben in der Bedarfsgemeinschaft zusammen? Wie hoch ist das Familieneinkommen auf das die Bedarfsgemeinschaft zurückgreifen kann?

Wie hoch sind die Kosten für den angemessenen Wohnraum? Die Frage wie viel Wohngeld Sie bekommen, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Lassen Sie sich am besten individuell dazu beraten. Man kann nur sagen, dass im Durchschnitt 120 Euro monatlich ausgezahlt werden.

Antrag auf Wohngeldzuschuss

Sie sollten drei Dokumente vorbereiten, wenn Sie einen Antrag auf Wohngeldzuschuss stellen wollen:

  • den Antrag auf Wohngeld selbst
  • eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter, in dem die Größe der Wohnung vermerkt ist und aufgeschlüsselt wird, wie sich die Mietkosten berechnen. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, dann brauchen Sie eine Bescheinigung der Bank, wie viel Geld für die Nebenkosten abgebucht wird.
  • Darüber hinaus gibt es von Fall zu Fall weitere Unterlagen wie den Nachweis einer Behinderung oder über die Einkommensverhältnisse, die vorgelegt werden müssen.

Wann wird der Wohngeldzuschuss bewilligt?

Ein früher Antrag auf Wohngeldzuschuss ist deshalb wichtig, weil maximal für einen Monat rückwirkend Geld ausgezahlt wird. Ihre Unterstützung kann erst ab dem Monat starten, an dem Sie den Antrag gestellt haben.

Wie verändert sich der Wohngeldzuschuss durch BAföG?

In einigen Fällen kann es sein, dass grundsätzlich eine Bedürftigkeit vorliegt und die BAföG-Regelung nicht zur Anwendung gebracht werden kann. In diesem Fall sollten Sie sich individuell beraten lassen und mit allen beteiligten Behörden sprechen, um die beste Lösung zu finden.

Kein Anspruch auf Wohngeldzuschuss

Im deutschen Sozialstaat gibt es ein kompliziertes System von Absicherungs-Mechanismen, die sich teilweise ergänzen, teilweise gegenseitig ausschließen. Deshalb gibt es einige Fälle, in denen Sie klar bedürftig sind, aber keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

Das ist dann der Fall, wenn Sie bereits durch eine andere Sozialleistung unterstützt werden, die Ihren Lebensunterhalt sichert. Beispiele dafür sind Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung im Alter. Achtung: Wenn diese Leistungen wegen Sanktionen eingeschränkt werden, haben Sie auch keinen Anspruch auf Wohngeld!

Wohngeldzuschuss und Mietstufen

Ob die Größe von Wohnraum angemessen ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Als Richtlinie gibt es sechs Mietstufen. Jede Stufe hat einen eigenen Höchstbetrag, bis zu dem ein Zuschuss erfolgen kann. Dabei liegen die Stufen eins und zwei unter dem Durchschnitt des Mietspiegels der entsprechenden Stadt oder Region, die Mietstufe drei liegt genau im Durchschnitt. Stufen vier bis sechs liegen darüber.

Wohngeldzuschuss und Bedarfsgemeinschaft

Das Wohngeld wird immer an die gesamte Bedarfsgemeinschaft in einer Wohnung ausgezahlt. Dabei kann es sein, dass schon Einzelpersonen als Bedarfsgemeinschaft gelten und andere Mieter einzeln bewertet werden, auch wenn sie zusammen wohnen.

Bei einer Prüfung auf Anspruch von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe wird entschieden, wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört. Das ist zum Beispiel bei einer Ehe oder einer eheähnlichen Partnerschaft der Fall, in der Sie zusammen mit Ihren Kindern einen gemeinsamen Wohngeldanspruch haben.

Änderungen beim Wohngeldzuschuss ab 2013

Seit 2013 gelten neue Regelungen beim Wohngeld. Sie sollen Missbrauch des Wohngelds während der Ausbildung und in einigen anderen Fällen auszuschließen. Sie stellen Ihren Antrag wie bisher, aber die zuständigen Behörden können nun leichter Daten austauschen und dadurch falsche Angaben erkennen.

Wohngeldzuschuss und Vermögen

Bei den meisten Sozialleistungen muss zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht werden. Das ist beim Wohngeld nicht der Fall. Sie müssen aber die Zinsen, die Sie durch Ihr Vermögen bekommen, als Einkommen angeben. Ab einem Betrag von 60.000 Euro geht der Gesetzgeber davon aus, dass keine Bedürftigkeit mehr gegeben ist. Es besteht also kein Anspruch auf Wohngeld.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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