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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt für die junge Generation längst nicht mehr das Leitmedium dar. Dennoch müssen auch in der Ausbildung befindliche junge Menschen in die Tasche greifen. Aufgrund der Einführung des einheitlichen Rundfunkbeitrags belastet der Rundfunkbeitrag das Portmonee von Studenten und Auszubildenden mit 17,50 Euro monatlich. Einige sagen: Sie haben genug GEZahlt.

Eine Petition fordert, eine Entlastung für diese Haushalte zu schaffen. Ein ermäßigter Betrag von 5,00 Euro für Auszubildende und Studenten wäre angemessen, so die Aussage der Gruppe.

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Petition gegen Rundfunkbeitrag

Haben Sie genug GEZahlt? Am 2. und 3. November sammelten die jungen Christdemokraten (RCDS) und die Junge Union Dresden (JU) Unterschriften für die Petition „Genug GEZahlt“. Es ging vor allem um Studenten, die aus unterschiedlichen Gründen kein BAföG bekommen und von den Gebühren betroffen sind. Die Petition läuft noch bis zum 8. November.

Maßstab des Rundfunkbeitrags

Unter der GEZ versteht man allgemein die Rundfunkbeitragspflicht. Aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ging die Gemeinschaftseinrichtung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hervor. Sie ist heute für das Einziehen des Rundfunkbeitrags zuständig.

Der Rundfunkbeitrag ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht schaut oder gar keinen Fernseher besitzt, ist man verpflichtet die Gebühr zu entrichten. Jeder muss zahlen, unabhängig von der Anzahl der Fernseh- oder Radiogeräte. Pro Haushalt werden monatlich 17,50 Euro erhoben. Eine dreiköpfige Familie mit einem mittleren Einkommen wird hierbei als Maßstab angesehen.

Rücksicht auf die finanzielle Lage von Auszubildenden und Studenten?

Leben in einer 3er-Wohngemeinschaft ein Auszubildender, ein BAföG-Empfänger und ein Student, welcher kein BAföG bezieht, zusammen, müsste für die Berechnung ganz anders vorgegangen werden.

Gemeinsam müssten der Student ohne BAföG und der Auszubildende den Beitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen. Der BAföG-Empfänger muss sich nicht an der Zahlung des Rundfunkbeitrags beteiligen. Er kann sich persönlich befreien lassen.

Unabhängig davon, in welcher Form Personen zusammenleben, werden Rundfunkgebühren fällig.

Ist mindestens ein Bewohner in einer WG beitragspflichtig, muss gezahlt werden. Rücksicht auf die finanzielle Lage von Auszubildenden und Studenten wird nicht genommen.

Momentan werden Studenten mit Erwerbstätigen gleichgestellt. Alle müssen den gleichen Beitrag zahlen.
Studenten liegen mit einem durchschnittlichen Einkommen monatlich über 864 Euro. Damit liegen sie unterhalb der Armutsgrenze von 987 Euro für Einzelpersonen.

Forderung: mehr Beitragsgerechtigkeit

Erst vor kurzem wurde entschieden: Der Rundfunkbeitrag sinkt nicht von 17,50 Euro auf 17,20 Euro im Monat. Anstatt den Beitrag für alle um 30 Cent zu reduzieren, fordern einige für Auszubildende und Studenten den Beitrag auf fünf Euro zu reduzieren; für mehr Beitragsgerechtigkeit und langfristig für eine breitere Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sorgen.

Ein paar Zahlen zum Abschluss

2015 zog sie über 8,1 Milliarden Euro ein. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice tätigte rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und betrieb rund 720.000 Zwangsvollstreckungen.
(Daten: Rundfunkbeitrag.de)

Bildquelle: © momius – Fotolia.com

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