Selbstständigkeit am

Sie wollen sich selbstständig machen und interessieren sich für die GmbH und Co. KG? Dann sind Sie hier genau richtig. Erfahren Sie alles und informieren Sie sich ausführlich über diese Rechtsform in diesem Artikel.

Übersicht

  • Die Definition der GmbH und Co. KG
  • Die KG und ihre Eigenschaften
  • Die GmbH und ihre Eigenschaften
  • Welche Vorteile hat die Gründung einer GmbH und Co. KG
  • Die Namensgebung
  • Die Gründungsformalitäten
  • Der Notar
  • Die Buchführung und die Steuern
  • Vor- und Nachteile im Überblick

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Die Definition der GmbH und Co. KG

Die GmbH und Co. KG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft. Sie ist in Deutschland eine Sonderform der Kommanditgesellschaft, denn im Unterschied zu der sonst üblichen Kommanditgesellschaft ist die GmbH als juristische Person der persönlich haftende Gesellschafter und nicht, wie üblich, eine natürliche Person. Somit gehört sie zu den Personengesellschaften mit dem erwähnten Unterschied.

Bei der Gründung einer GmbH sind die Grundsätze der KG ausschlaggebend. Was das genau bedeutet? Das erfahren Sie ausführlich in den nächsten Kapiteln dieses Artikels.

Die KG und ihre Eigenschaften

Die KG ist eine Kommanditgesellschaft und eine Personengesellschaft. In der KG gibt es Kommanditisten und Komplementäre. Der Unterschied der beiden Gesellschafterformen liegt unter anderem in der Haftung. Während die Komplementäre vollumfänglich unter anderem mit Ihrem Privatvermögen haften, begrenzt sich die Haftung der Kommanditisten auf die Höhe der Einlage.

Die Geschäftsführung wird von den Komplementären übernommen und ausgeübt. Die Kommanditisten hingegen üben ein Kontrollrecht aus und Ihnen steht die Prüfung des Jahresberichtes zu. Ansonsten sind Sie nur zu Ihrer Einlage verpflichtet. Die KG ist das Fundament in der gemischten Rechtsform der GmbH und Co. KG.

Die GmbH und ihre Eigenschaften

Die GmbH hat den Vorteil der beschränkten Haftung in Höhe der Einlage beziehungsweise des Stammkapitals. In der gemischten Rechtsform tritt die Gemeinschaft mit beschränkter Haftung demnach als Komplementär auf. Somit besteht der Vorteil, dass die Haftungsregelungen dieser Rechtsform als Komplementär greifen.

Ein einziger Komplementär in Form eines GmbH Gesellschafters reicht aus, den schriftlichen und notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag der GmbH und Co. KG mit einem Kommanditisten aufleben zu lassen. Die Haftung des Komplementärs beschränkt sich dann auf das Stammkapital von 25.000 € auch wenn bei der Gründung lediglich die Einzahlung von 12.500 € nachgewiesen werden muss.

Welche Vorteile hat die Gründung einer GmbH und Co. KG?

Die gemischte Rechtsform der GmbH und Co. KG nutzt die Haftungsbeschränkung der GmbH als Komplementär. Ein Vorteil, der bei der Gründung der GmbH und Co. KG greift, wenn durch viele Kommanditisten die Einlagesumme eine bestimmte Höhe erreicht, für die Komplementäre keine Haftung übernehmen wollen. In diesem Fall hilft die Haftungsregelung in der GmbH für die Komplementäre.

Ein weiterer Vorteil dieser Mischform ist in der Firmennachfolge gegeben. Die Übertragung einer GmbH als Komplementär und somit mit den Rechten der Geschäftsführung betraut, leichter zu regeln ist, als die einer Kommanditgesellschaft.

Die Namensgebung

In der Namensgebung der GmbH und Co. KG unterliegen Sie keinen gesonderten Vorschriften. Sie müssen die Rechtsform dem Namen anfügen. Ansonsten sind Ihrer Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Die einzige Voraussetzung, die Sie beachten müssen, der gewählte Name darf nicht schon verwendet werden oder einem verwendeten Namen zu ähnlich klingen.

Die Gründungsformalitäten

Die Gründungsformalitäten einer GmbH und Co. KG entsprechen denen einer KG. Es bedarf zu diesem Zweck eines Gesellschaftsvertrages, der zwischen der GmbH als Komplementär und mindestem einem Kommanditisten der KG. Wenn die Gründung nicht aus einer bestehenden GmbH heraus geschieht, sind zwei Gesellschaftsverträge nötig und zwar der Gesellschaftsvertrag der GmbH und dem der KG. Die Form des Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer GmbH und Co KG entspricht dem der Gründung einer normalen Kommanditgesellschaft, genau wie die Vorgehensweise.

Der Notar

Der Notar muss den Gesellschaftsvertrag der GmbH und Co. KG beglaubigen, damit die Eintragung im Handelsregister des jeweilig zuständigen Amtsgerichtes erfolgen kann.

Folgende Schritte sind notwendig und empfehlenswert:

  • Der Gesellschaftsvertrag zwischen den beiden Gesellschaftsformen muss bei der Gründung vorliegen
  • Das Stammkapital muss vorhanden sein seitens der GmbH
  • Die Gesellschaft muss beim Gewerbeamt angemeldet sein und der Gewerbeschein muss vorliegen
  • Die Eintragung in das Handelsregister muss veranlasst werden
  • Empfehlenswert ist die Eröffnung eines Kontos für Firmenzwecke auch wenn es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist
  • Empfehlenswert ist auch der Firmenstempel bei der Gründung, der ebenfalls nicht vorgeschrieben ist aber sehr nützlich sein wird

Die Buchführung und die Steuern

Die Buchführung der GmbH und Co KG kann von einem Fachmann, wie beispielsweise dem Steuerberater, übernommen werden. Sie müssen beim Finanzamt in Form der doppelten Buchführung abgegeben werden. Das bedeutet, dass Sie sämtliche Geldbewegungen buchen müssen und eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Weiterhin sind Sie in einer GmbH und Co. KG zur Zahlung folgenden Steuern verpflichtet:

  • Die Umsatzsteuer – fällt beim Verkauf von Dienstleistungen und Produkten an und muss an das Finanzamt abgeführt werden
  • Die Gewerbesteuer – ist abhängig vom Hebesatz der zuständigen Stadt und wird aus dem Gewinn berechnet
  • Einkommensteuer- die ausgezahlten Gewinne werden in dieser Steuerart erfasst und abgeführt

Vor- und Nachteile im Überblick

Die Vorteile der GmbH und Co. KG:

  • Die GmbH ist als Komplementärin Vollhafterin, die durch ihre Rechtsform in der Haftung wiederum beschränkt ist
  • Anpassungsfähige Eigenfinanzierung ist möglich
  • Die Übertragung der Geschäftsführung ist leichter handhabbar

Die Nachteile der GmbH und Co. KG:

  • Das Mindestkapital in der GmbH muss nachgewiesen werden
  • Aufwändigere Formalitäten und höhere Kosten bei der Gründung
  • Schlechteres Ansehen durch hohe Insolvenzanfälligkeit
  • Fremdkapital kann nur erschwert aufgenommen werden durch die Haftungsregelung der GmbH

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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