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Heute könnte es sich entscheiden: Das Bundeskabinett befasst sich mit der Reform, die vorsieht, dass der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird bis das Kind 18 Jahre ist. Der Vorschuss soll zudem nicht auf sechs Jahre begrenzt werden, sondern unbegrenzt bis 18 gezahlt wird. Die Kommunen möchten die geplante Änderung um ein halbes Jahr verschieben.

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Wenn unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen…

Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. 42 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Eine der Ursache ist darin begründet, dass Elternteile ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber dem Kind nicht nachkommen können oder wollen. Meist sind es die Männer, die keinen Unterhalt zahlen.

Sie sind es auch, die eine erstaunliche Kreativität entwickeln, um Einkünfte zu verschleiern. Nach der Trennung fehlt dem Ex-Partner auf einmal das Geld oder er ist gleich unbekannt verzogen. In nicht wenigen Fällen schrumpfen urplötzlich die Aufträge bei beispielsweise selbständigen Handwerkern oder sie lassen sich gleich direkt kündigen. Alles um sich künstlich arm zu machen und nicht zahlen zu müssen. Einkünfte sind damit nicht nachweisbar. Meist wird schwarz weiter gearbeitet.

Unterhaltsvorschussgesetz sieht längere Unterhaltszahlung vor

Wenn unterhaltspflichtige Elternteile nicht für ihr Kind zahlen, springt Vater Staat ein – mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Im letzten Jahr, 2015, hat er mit Steuergeldern etwa 843 Millionen Euro Unterhalt an eine halbe Million Kinder von Alleinerziehenden in Deutschland vorgestreckt. Bisher gibt es staatliche Unterstützung bis zum 12. Lebensjahr, insgesamt sechs Jahre lang.

Die Mütter haben aber insgesamt einen viel größeren Anspruch, die sie von dem unterhaltspflichtigen Ex-Partner geltend machen würden.
Der Staat sieht nur einen geringen Teil des Geldes wieder. In mehr als zwei Drittel der Fälle kann sich der Staat das Geld nicht bei den Vätern zurückholen, sie sind (angeblich) mittellos.

Schon mehrfach hat die Bundesregierung eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes angekündigt, aber bisher noch immer nicht umgesetzt. Auch die Arbeiterkammer ist für eine Sanierung des Gesetzes.

Bundesweit würden bis zu 260.000 Kinder und Jugendliche von einer Neuerung profitieren. Familienministerin Manuela Schwesig möchte den Müttern helfen und Kinder von Alleinerziehenden künftig länger staatlich unterstützen, wenn der andere Elternteil Unterhalt verweigert.

Dafür hat sie in einem Gesetzentwurf, die Abschaffung der Begrenzung der Bezugsdauer auf bisher sechs Jahre vorgestellt und setzt sich gleichzeitig die Erhöhung der Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre ein.

Wird Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes verschoben?

Die Kommunen haben die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Änderung um ein halbes Jahr zu verschieben, weder personell noch organisatorisch seien die Anpassungen so kurzfristig umzusetzen. Das Bundeskabinett befasst sich heute (16. November 2016) mit der Reform.

Bildquelle: © magele-picture – Fotolia.com

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