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In diesem Artikel werden wir uns mit dem sogenannten Ehegatten-Splitting etwas genauer befassen. Hier klären wir Sie darüber auf, was das Ehegattensplitting eigentlich ist, und welche Vorteile sich hierdurch für den Steuerzahler ergeben können. heimarbeit.de wünscht dabei jede Menge Lesespaß!

Und das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Das Ehegattensplitting
  • Splittingwirkung
  • Maximale Auswirkung des Ehegattensplittings
  • Besonderheiten des Ehegattensplittings
  • Heiraten und Steuern sparen
  • So geht die Zusammenveranlagung Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften
  • Kein Ehegattensplitting für Alleinerziehende

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Das Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist das Splittingverfahren, das in Deutschland zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartnern angewendet wird.

Wie funktioniert dieses Verfahren?

Der Begriff des Splitting-Tarifs stammt aus dem deutschen Einkommensrecht. Der Begriff beschreibt dabei den Steuertarif, der für Eheleute gilt, die bei der Einkommenssteuer zusammenveranlagt sind.

Das Verfahren: Eigentlich ist das Ehegattensplitting-Verfahren recht einfach – das zu versteuernde Einkommen der beiden Ehegatten wird als erstes ermittelt. Anschließend wird es halbiert. Darum heißt das Verfahren im Übrigen auch Splitting-Verfahren.

Nun für das halbierte zu versteuernde Einkommen nach dem geltenden Einkommenssteuertarif auf die Einkommenssteuer überprüft. Die Einkommenssteuer, die sich hieraus ergibt, wird dann verdoppelt.

Was bewirkt das Splitting-Verfahren?

Das Verfahren bewirkt, dass sich das zu versteuernde Einkommen zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt. Noch scheint das nichts besonders zu sein und schon gar nicht sinnvoll – doch wenn man etwas genauer hinschaut wird man bemerken, dass sich hierdurch ein äußerst interessanter Effekt aufbaut.

Wenn beide Ehegatten das gleiche verdient haben, bewirkt die Rechnung nicht wirklich einen großen Effekt. Spannend wird es dann, wenn die Ehegatten unterschiedlich viel verdienen.

Progressive Besteuerung: Der Trick ist bei unterschiedlich hohen Verdiensten der Ehegatten nämlich die progressive Besteuerung, nach der das Einkommen in Deutschland versteuert wird.

Progressiv bedeutet, dass der Prozentsatz der Steuerlast steigt, je mehr man verdient. Jemand der 20.000 Euro im Jahr verdient, zahlt nämlich nicht nur insgesamt weniger Steuern, sondern hat auch einen kleineren Prozentsatz an Steuern zu zahlen, als jemand, der 40.000 Euro im Jahr verdient.

Der schöne Effekt beim Ehegattensplitting ist, dass das Einkommen der Eheleute erst zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt wird. Erst dann werden beide Einkommen entsprechend versteuert. Das ist letztendlich günstiger, als wenn einer der Ehepartner einen höheren Steuersatz hat, und der andere einen niedrigeren.

Splittingwirkung

Der eben beschriebene Effekt wird auch als Splittingwirkung bezeichnet. Gemeint ist damit, dass das Paar durch das Splitting eben weniger Steuern zahlt, also wenn jeder für sich einzeln veranlagt wird.

Die Splittingwirkung tritt allerdings auch nur dann ein, wenn bei progressiven Steuertarifen zwischen den Ehegatten eine Einkommensdifferenz besteht, also der eine weniger verdient als der andere.

Der Effekt ist dabei abhängig von:

  • der Verteilung des zu versteuernden Einkommens zwischen den Ehegatten
  • der Höhe des zu versteuernden Einkommens insgesamt
  • Steuertarif und dem damit sich ergebenen Progressionsverlauf

Maximale Auswirkung des Ehegattensplittings

Der Unterschied zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung durch das Splitting ist insbesondere abhängig von der Aufteilung der Einkommen der beiden Ehepartner. Andererseits ist er aber auch abhängig von der Höhe beider Einkommen.

Ab einer gewissen Einkommenshöhe erreicht man nämlich den maximalen Steuersatz. Wenn beide Ehepartner diese Grenze überschritten haben und dennoch unterschiedlich viel verdienen, wird das Ehegattensplitting nichts mehr bewirken können. Schließlich verdienen beide über den Höchststeuersatz hinaus.

Bei den anderen Paaren, die ein „normales“ Einkommen beziehen, macht das Ehegattensplitting in der Regel schon Sinn. Der Unterschied dabei wir je nach Sichtweise entweder als Splitting-Vorteil oder als erforderlich zur „Gleichbehandlung von Ehepaaren mit unterschiedlicher Aufteilung der Einkommen“ eingefordert.

Ohne Splitting: Ohne das Splittingverfahren müssten Ehepaare im Jahr 2005 zum Beispiel bis zu knapp 8.000 Euro mehr an Steuern zahlen müssen. Dieses Maximum wurde damals erreicht, wenn beide Partner zusammen mehr als 104.000 Euro zu versteuern hätten, ein Ehepartner aber keine Einkünfte erzielte.

Hier wäre es der Fall einer Alleinverdienerehe gewesen. Mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf nun 45 Prozent und der Einführung einer weiteren zusätzlichen Progressionsstufe, die im Übrigen als Reichensteuer bezeichnet wird, erhöhte sich nur auch die maximal erreichbare Auswirkung des Splittings bei einem hohen Einkommen.

Im Jahr 2013 beträgt sie bis zu 15.718 Euro. Dies ist ist der Fall, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen mehr als 501.462 Euro beträgt.

Besonderheiten des Ehegattensplittings

Tod des Ehepartners: Wenn ein Ehepartner verstirbt, wird das Splittingverfahren auf das Einkommen des überlebenden Ehegatten angewendet – und zwar noch in dem Kalenderjahr, in dem der Tod des Ehegatten erfolgte.

Splitting und nachehelicher Unterhalt: Wenn jemand nach der Ehescheidung erneut harten sollte, wird der dadurch erzielte Splittingvorteil bei der Ermittlung des für den nachehelichen Unterhalt relevanten Einkommens nicht berechnet.

Das liegt daran, dass der Bundesgerichtshof einst davon ausging, dass der Splittingvorteil zum Einkommen gehört, das von den Lebensverhältnissen geprägt wird. Im Jahr 2003 wurde dies allerdings als Verfassungswidrig erklärt.

Kindesunterhalt: Noch ist strittig, ob der nach neuer Heirat erzielte Splittingvorteil bei der Ermittlung anzurechnen ist, die das für den Kinderunterhalt relevante Einkommen berechnet.

Heiraten und Steuern sparen

Viele Paare heiraten heute, um vor allem Steuern zu sparen. Das klingt womöglich etwas unmoralisch oder unromantisch – ist aber guter Brauch in Deutschland. Viele Paare wissen, dass sie bei Heirat eine steuerliche Besserstellung genießen können. Und darum heiraten sie dann erst recht.

Wenn man verheiratet ist oder verpartnert ist, wird man automatisch – und das auch ohne einen Antrag – zusammen veranlagt. Und das ist nichts anderes, als dass für einen nur das sogenannte Ehegatten-Splitting gilt. Was das Ehegatten-Splitting ist, wissen Sie ja nun…

Wie sieht das Ganze in der Praxis aus?

Zugegeben – bisher war alles noch ein wenig abstrakt… Eine Zusammenveranlagung bedeutet in der Praxis für Sie, dass Sie und Ihr Partner am Ende eines Jahres eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Man wird im Prinzip wie eine einzige Person behandelt – obwohl man ja eigentlich ein Paar aus zwei Personen ist. Das Ganze dient der Vorstellung, dass ein Paar wie ein einziges Wirtschaftsgespann agiert.

Vorteile: Selten wird in Deutschland etwas beschlossen, ohne dass man sich einen Haufen von Vorteilen davon verspricht. Im Falle des Ehegatten-Splittings soll in erster Linie Zeitgespart werden, meistens aber auch Steuern.

Denn durch die Art, wie die Einkommenssteuer für das Paar durch das Splitting berechnet wird, können jede Menge Steuern gespart werden. Wie das genau funktioniert, haben wie Ihnen ja bereits im oberen Teil des Artikels erklärt.

So geht die Zusammenveranlagung

Für die Zusammenveranlagung können Sie einfach gemeinsam mit dem Ehepartner oder Lebenspartner eine gemeinsame Steuerklärung abgeben. Auf der Seite 1 des Mantelbogens kreuzen Sie dann im Kästchen „Zusammenveranlagung“ an. Damit ist das sogenannte Ehegatten-Splitting gemeint. Der Mantelbogen ist übrigens das Hauptformular der Steuerklärung.

Ehegatten-Splitting auch für Lebenspartnerschaften

Etwas neuer ist, dass auch eingetragene Lebenspartner die Zusammenveranlagung nutzen können. Es gilt für sie somit genau der gleiche Steuervorteil, wie auch für verheiratete Paare.

Neu ist diese Regelung vor allem deswegen, weil sie erst seit 2013 in Kraft getreten ist. Das ist aber nicht schlimm – homosexuelle Paare haben nämlich die Möglichkeit, die Steuerklärungen rückwirkend bis zum Jahr 2001 mit ihrem Lebenspartner zusammen zu veranlagen. Dadurch können natürlich jede Menge Steuerrückzahlungen anfallen, worüber man sich letztendlich freuen sollte!

Kein Ehegatten-Splitting für Alleinerziehende

Im Jahr 2012 hat der Bundesfinanzhof, das höchste Gericht für Steuern in Deutschland, entschieden, dass Alleinerziehende leider keinen Anspruch auf einen Splitting-Tarif haben. Die Begründung hierbei war, dass der steuerliche Vorteil durch die Freibeträge oder das Kindergeld schon stattfinden würde.

Bildquelle: © eyetronic – Fotolia.com

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