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Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen, der zu einem förderungswürdigen Kreis gehört, dann können Sie den so genannten Eingliederungszuschuss beantragen. Hier erfahren Sie, worum es sich dabei genau handelt, und wie das Beantragen funktioniert.

Überblick

  • Eingliederungszuschuss nur für bestimmte Eingliederungen
  • Förderhöhe und Förderdauer für den Eingliederungszuschuss
  • Wann muss der Eingliederungszuschuss beantragt werden?
  • Wie sieht der Antrag auf einen Eingliederungszuschuss aus?
  • Wer hat Anrecht auf den Eingliederungszuschuss?
  • Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Personen
  • Zuständigkeit des Eingliederungszuschuss
  • Eingliederungszuschuss und fehlende Berufserfahrung
  • Eingliederungszuschuss: Arbeitgeberinteresse oder Arbeitsmarktinteresse
  • Eingliederungszuschuss und Dokumentation
  • Eingliederungszuschuss und Produktlogik
  • Eingliederungszuschuss und Mindestlohn

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Eingliederungszuschuss nur für bestimmte Eingliederungen

Vielleicht haben Sie schon einmal vom Eingliederungsmanagement gehört. Dabei geht es darum Menschen zu helfen, die über längere Zeit krank waren, wieder zurück in ihren Beruf zu finden.

Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich ebenfalls um eine Hilfe um in einem Job Fuß zu fassen, allerdings nur für förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus unterschiedlichen Gründen schwerer vermittelbar sind als andere. Dazu gehören zum Beispiel Behinderte und ältere Arbeitnehmer.

Förderhöhe und Förderdauer für den Eingliederungszuschuss

Die Dauer und Höhe des Eingliederungszuschuss richten sich nach dem Umfang der Einschränkung und welchen Einfluss sie auf die Arbeitsleistung haben. Außerdem spielen die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes eine Rolle.

Die Förderung kann maximal 12 Monate lang in Anspruch genommen werden und umfasst eine Höhe von bis zu 30 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Dazu kommt der pauschalierte Arbeitgeberanteil am gesamten Beitrag zur Sozialversicherung.
Die Zuschüsse werden monatlich ausgezahlt.

Wann muss der Eingliederungszuschuss beantragt werden?

Sie müssen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vor Aufnahme der jeweiligen Arbeit informieren. Dabei können Sie telefonisch oder schriftlich mit Ihrem für Sie zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Es gibt darüber hinaus auch eine Servicenummer, die für ganz Deutschland gilt: 0800 4 555 520. Der Anruf unter dieser Nummer ist gebührenfrei.

Wie sieht der Antrag auf einen Eingliederungszuschuss aus?

Nachdem Sie mit Ihrem Ansprechpartner gesprochen haben, bekommen Sie von der zuständigen Agentur für Arbeit den passenden Antrag. Ein Antrag im Internet steht noch nicht zur Verfügung.

Wer hat Anrecht auf den Eingliederungszuschuss?

Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung. Das jeweils zuständige Jobcenter hat die Möglichkeit nach den gesetzlichen Regelungen eigenständig zu entscheiden, wie viel und wie lange Sie Fördergelder für einen bestimmten Arbeitsplatz erhalten.

Wichtigster Grundsatz ist, dass durch den entsprechenden Arbeitnehmer Minderleistungen zu erwarten sind. Das bedeutet, dass er aufgrund seiner Ausbildung, körperlichen oder geistigen Verfassung oder aus anderen Gründen weniger Leistung bringen kann, als vergleichbare andere Arbeitskräfte. Um den Verdienstausfall abzufedern und den Arbeitnehmer dennoch zu beschäftigen, ist der Staat bereit die Förderung zu bezahlen.

Dabei muss das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland haben. Der einzelne Arbeitnehmer kann aber auch durchaus im Ausland arbeiten.

Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Personen

Beschäftigungsverhältnisse von behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern können mit bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes gefördert werden. Und zwar nicht nur 12 Monate lang, sondern ganze 2 Jahre. Dabei verringert sich die Zuschuss-Summe aber nach den ersten 12 Monaten. In Sonderfällen kann die Dauer der Förderung auch auf 96 Monate ausgedehnt werden. Auch hier wird der Zuschuss abgesenkt, aber erst nach 24 Monaten.

Zuständigkeit beim Eingliederungszuschuss

Der Eingliederungszuschuss ist nur eines von mehreren Förderinstrumenten, die Behinderten und schwer vermittelbaren Arbeitnehmern ermöglichen soll im Berufsleben Fuß zu fassen. Er kommt nur dann zum Tragen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den jeweiligen Arbeitnehmer dabei zu fördern in Lohn und Brot zu kommen.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Träger der Unfallversicherung oder Rentenversicherung zuständig ist. Häufig trifft das nach einem Berufsunfall und der nachfolgenden Reha-Maßnahme zu. Auch hier besteht für besonders betroffene schwer behinderte Menschen eine Ausnahme.

Eingliederungszuschuss und fehlende Berufserfahrung

Eine fehlende Berufserfahrung kann auch dann anerkannt werden, wenn die Berufserfahrung, die der Angestellte besitzt, für den jeweiligen Arbeitsplatz nicht verwertet werden kann. Wenn ein Arbeitnehmer also in einem anderen Beruf eingesetzt wird als in dem, den er erlernt oder in dem er lange gearbeitet hat.

Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn es sich um einen aussterbenden Beruf handelt, der mittlerweile nicht mehr gefragt ist. Hier muss abgewogen werden, ob es möglich ist den Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen einzusetzen, bevor der Eingliederungszuschuss vergeben werden kann.

Eingliederungszuschuss: Arbeitgeberinteresse oder Arbeitsmarktinteresse

Eine weitere Vorgabe für den Ermessensspielraum ist die Überlegung, wie die geschäftspolitischen Ziele aussehen. Das bedeutet, dass im Zweifelsfall ein Unternehmen darauf verzichten muss einen Arbeitnehmer einzustellen, wenn er anderswo besser eingesetzt werden kann. Hier gibt es aber einen großen Interpretationsspielraum.

Eingliederungszuschuss und Dokumentation

Bei der Minderleistung kommt es stark darauf an, wie realistisch sie eingeschätzt werden kann. In vielen Fällen gibt es dabei Erfahrungswerte, bei anderen muss der Arbeitgeber seinen Antrag gut begründen. Wenn ein Arbeitnehmer aus medizinischen Gründen nur eine bestimmte Zeit über arbeiten kann, dann kann man sich auf die Einschätzung des Arztes stützen. Wenn ein Arbeitnehmer neu eingearbeitet werden muss, kommt es auf die individuelle Lernfähigkeit an.

Eingliederungszuschuss und Produktlogik

Es ist nicht zulässig einen förderungswürdigen Arbeitnehmer anzustellen, nur um jemandem damit einen Gefallen zu tun. Die Anstellung muss auch aus wirtschaftlichen Gründen für das Unternehmen sinnvoll sein. Wenn Sie dabei von der Produktlogik abweichen, dann müssen Sie das nachvollziehbar begründen. Es ist grundsätzlich möglich Angehörige einzustellen und fördern zu lassen, allerdings gilt auch bei diesen, dass ihr Einsatz im Unternehmen sinnvoll sein muss.

Eingliederungszuschuss und Mindestlohn

Für die Förderung muss der Mindestlohn von 8,50 Euro eingehalten werden. Dabei gilt aber, dass der Mindestlohn erst nach sechs Monaten ausgezahlt werden muss, wenn der Beschäftigte zuvor langzeitarbeitslos war. Die Regelungen dazu finden Sie im SGB III unter Paragraf 18 Absatz 1.

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