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Wenn Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, dann bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss. Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wissen müssen.

Überblick

  • Wann man Mutterschaftsgeld bekommt
  • Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld
  • Ausnahmen vom Mutterschaftsgeld
  • Zahlungen des Mutterschaftsgeldes
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Wann erhält man den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?
  • Umlage U2 und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Mutterschaftsurlaub und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Zuschuss auf Mutterschaftsgeld beantragen
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elternzeit

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Wann man Mutterschaftsgeld bekommt

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Betrieb arbeiten, in dem es spezielle Vorschriften für Schwangere gibt oder nicht.

Wenn Sie zum Beispiel mit gefährlichen Chemikalien zu tun haben, können die Arbeitsschutzbestimmungen verlangen, dass Sie ab sofort von der Arbeit freigestellt werden und in Mutterschutz gehen.

Wenn es keine gesonderten Regelungen zum Mutterschutz gibt, beginnt er sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Sie haben allerdings die Möglichkeit auf freiwilliger Basis weiterzuarbeiten.

Um Verdienstausfälle auszugleichen, bekommen Sie Lohnfortzahlungen und Mutterschaftsgeld.

Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld

Wussten Sie, dass die Anfänge des Mutterschaftsgeldes bereits bis ins Jahr 1913 zurückreichen? In diesem Jahr taucht es erstmals in der Reichsversicherungsordnung auf. Es wurde immer wieder neu geregelt und ist heute Teil der Sozialgesetzgebung. Diese legt fest, dass Frauen, die sich im Mutterschutz befinden und eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, Mutterschaftsgeld bekommen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung handelt.

Um Mutterschaftsgeld zu bekommen, müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen Anspruch auf Krankengeld haben
  • Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis stehen, das durch die Regelungen zum Mutterschutz unterbrochen wird
  • Ein Arzt oder eine Hebamme müssen Ihnen eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erstellen

Ausnahmen vom Mutterschaftsgeld

In manchen Fällen arbeiten Sie, stehen aber dennoch nicht in einem Arbeitsverhältnis, das durch die Regelungen zum Mutterschutz abgedeckt wird. Das gilt für Selbstständige aber auch in ein paar weiteren Fällen. Zum Beispiel, wenn Sie ein Stipendium bekommen, das für eine bestimmte Zeit gilt. Wenn das der Fall ist, kann es zu Problemen kommen, wenn Sie durch Ihre Schwangerschaft nur eingeschränkt leistungsfähig sind.

Zahlungen des Mutterschaftsgeldes

Wenn Sie im Mutterschutz sind, bekommen Sie pro Kalendertag maximal 13 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt mit Beginn der sechswöchigen Schutzfrist und bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten und anderen Fällen kann die Zahlung verlängert werden. Eine Ausnahme ist, wenn Sie Berechtigungsscheine von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Dann beschränkt sich das Mutterschaftsgeld auf 210 Euro im Monat.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bekommen muss gesichert sein, dass Sie die Anforderungen für den Erhalt des Mutterschaftsgeldes erfüllen. Außerdem dürfen Sie keine Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen (außer Sie sind während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt).

Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Sie bekommen 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Dadurch ergibt sich eine Differenz zum Arbeitsentgelt, das Sie netto verdienen. Der Zuschuss soll diese Differenz ausgleichen, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile durch Ihre Schwangerschaft entstehen. Allerdings kann es dennoch zu Einbußen kommen, da Weihnachtsgeld und andere Boni herausgerechnet werden. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist steuerfrei.

Wann erhält man den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?

Sie bekommen den Zuschuss:

  • Während des Beschäftigungsverbots, sechs Wochen vor dem Entbindungstermin
  • Für den Tag der Entbindung selbst
  • Während des Beschäftigungsverbots acht Wochen nach dem Entbindungstermin oder bei Mehrlingsgeburten entsprechend länger

Umlage U2 und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Den Zuschuss, den Ihr Unternehmen an Sie auszahlt, kann es sich zurückerstatten lassen. Dazu dient die Umlage U2. Alle Unternehmen zahlen in sie ein, damit Firmen, deren Mitarbeiterinnen in Mutterschutz gehen, entschädigt werden können.

Mutterschaftsurlaub und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Auch wenn die Bedingungen während des Mutterschutzes mit einem bezahlten Urlaub vergleichbar sind, ist die Bezeichnung Mutterschaftsurlaub falsch. Bei einem Urlaub handelt es sich ja um eine Erholungsphase, die die volle Leistungsfähigkeit wiederherstellen soll. Der Mutterschutz hingegen soll Kind und Mutter vor Schäden bewahren.

Dazu gehört auch, dass man einer Schwangeren nur in bestimmten Ausnahmefällen kündigen kann. Sie hat Anspruch darauf nach der Schutzfrist wieder in ihren Beruf zurückzukehren. Wenn Sie sich dazu entscheiden weiterzuarbeiten, dann nicht länger als 8,5 Stunden am Tag und nur zu den üblichen Arbeitszeiten unter der Woche.

Zuschuss auf Mutterschaftsgeld beantragen

Um Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Außerdem müssen Sie sowohl Ihrem Arbeitgeber als auch der gesetzlichen Krankenversicherung ein Attest vorlegen, in dem der voraussichtliche Entbindungstermin vermerkt ist. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme hat entsprechende Vorlagen, die jeweils für den Arbeitgeber und die Krankenkasse bestimmt sind.

Bei dem Antrag, den Sie bei der Krankenkasse einreichen, müssen Sie noch ein paar zusätzliche Angaben machen. Zum Beispiel Ihre Kontoverbindung und Informationen zu Ihrem Arbeitgeber.

Bei Ihrem Arbeitgeber reicht es, wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie schwanger sind und Ihm das Attest über den Geburtstermin vorlegen.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Elternzeit

Beide Elternteile haben nach der Geburt eines Kindes einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Während der Elternzeit sind Sie vor Kündigungen geschützt. Das gilt Unabhängig davon ob Sie in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten. Dabei gilt für Frauen, dass sie automatisch in Elternzeit gehen, wenn die Regelungen zum Mutterschutz greifen.

Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss dazu werden aber nur für den festgelegten Zeitraum von normalerweise 14 Wochen gezahlt. Das soll einen Anreiz geben, dass die Mütter nach der Geburt möglichst schnell wieder in den Beruf zurückfinden.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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