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Der Schutz von ungeborenem Leben und werdenden Müttern hat in Deutschland eine hohe Priorität. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Vorschriften, die bei einer Schwangerschaft gelten. Wir stellen Ihnen vor, was der Mutterschutz für Ihre Mutterschaft konkret bedeutet. Informieren Sie sich über Fristen, Zuschüsse und mehr!

Überblick

  • Was ist Mutterschutz?
  • Übereinkommen Nr. 183 zum Mutterschutz
  • Europäische Regelungen für den Mutterschutz
  • Mutterschutz in Deutschland
  • Mutterschutz am Arbeitsplatz
  • Mutterschaftsurlaub
  • Mutterschutz und Kündigungsschutz
  • Mutterschutz und Mehrarbeit
  • Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
  • Leistungen beim Mutterschaftsgeld
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mutterschutz und Wiedereinstieg
  • Mutterschutz und Adoption

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Was ist Mutterschutz?

Als Mutterschutz bezeichnet man alle gesetzlichen Vorschriften, die dazu dienen, Mütter vor und nach der Geburt eines Kindes vor Schaden zu bewahren. In diesen gesetzlichen Vorschriften sind Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt enthalten, der Kündigungsschutz und eine Mutterschaftsversicherung. Für den Mutterschutz gelten international Mindestanforderungen bei allen Staaten, die das Abkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet haben.

Übereinkommen Nr. 183 zum Mutterschutz

Bereits im Jahr 1952 wurde ein internationales Abkommen zum Mutterschutz getroffen, das Aufgrund sich verändernder sozialer Veränderungen überarbeitet wurde. Damit wurde die Zeit, die abhängig beschäftigten Frauen für den Mutterschutz gewährt wird auf mindestens 14 Wochen erhöht. Außerdem sind in diesem Abkommen weitere Regelungen zum Urlaub, zur finanziellen Versorgung, dem Beschäftigungsschutz, medizinischen Leistungen, dem Schutz vor Diskriminierung und mehr enthalten.

Europäische Regelungen für den Mutterschutz

In Europa gilt die so genannte Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeiterinnen. Darüber hinaus kann auch die Gesetzgebung zum Schutz vor Diskriminierung zur Anwendung kommen.

Ab dem Jahr 2008 sprach sich die Europäische Kommission immer wieder für die Verlängerung des Mutterschutzes auf bis zu 20 Wochen aus. Dagegen kam unter anderem aus Deutschland Kritik, weil man fürchtete, dass dadurch die Belastungen für Arbeitgeber zu groß würden und Frauen weitere Nachteile am Arbeitsmarkt erleiden würden.

Mutterschutz in Deutschland

In Deutschland gilt das Mutterschutzgesetz, das die europäischen Vorgaben umsetzt. Es regelt die Bedingungen, die für den Einsatz von schwangeren Frauen in einem Arbeitsverhältnis gelten. Daneben gelten für Frauen im Staatsdienst (Soldatinnen, Beamtinnen, Richterinnen, …) besondere Schutzrechte, die aber nur im Detail von den allgemeinen Regelungen abweichen.

Mutterschutz am Arbeitsplatz

Zusätzlich zum Mutterschutzgesetz gibt es zahlreiche Verordnungen zum Schutz von Müttern am Arbeitsplatz. Sie sind besonders für die Betriebe von Bedeutung, die mit potentiell schädlichen, chemischen, biologischen oder radioaktiven Gefahrstoffen arbeiten oder in denen es andere Gefahren für werdende Mütter und das ungeborene Leben gibt.

Mutterschaftsurlaub

Wenn es sinnvoll ist, Sie als Mutter zu Ihrem Schutz oder zum Schutz Ihres Kindes von der Arbeit auszuschließen, spricht man von Mutterschaftsurlaub. Streng genommen handelt es sich dabei aber nicht um einen Urlaub, weil der Zweck dahinter nicht in der Erholung liegt.

Je nach Betrieb beginnt die Schutzfrist gleich nachdem Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind oder ab einem festgelegten Zeitpunkt vor dem errechneten Geburtstermin. Generell gilt, dass werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten dürfen, wenn sie sich nicht ausdrücklich dazu bereit erklären.

Nach der Geburt beträgt dieser Zeitraum 8 Wochen. Handelt es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt, verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen. Mindestens 14 Wochen Schutzfrist müssen insgesamt eingehalten werden.

Mutterschutz und Kündigungsschutz

Als Schwangere genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, kann Ihnen die Kündigung ausgesprochen werden. Dieser Kündigungsschutz gilt auch für die vier Monate nach der Entbindung.

Wenn Sie nach der Geburt des Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, dann verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit.

Mutterschutz und Mehrarbeit

Es ist unzulässig, dass Schwangere länger als 8,5 Stunden am Tag, nachts und an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Es ist allerdings möglich die Arbeitszeit zu reduzieren.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Sie müssen Anspruch auf Krankengeld haben, um die Vorzüge von Mutterschaftsgeld nutzen zu können. Es wird auch nur dann gezahlt, wenn Sie als versicherte Frau in einem Arbeitsverhältnis stehen, das durch die Regelungen zum Mutterschutz unterbrochen wird.

Das kann zum Beispiel Probleme geben, wenn Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin ein Stipendium bekommen. Um das Mutterschaftsgeld zu beantragen, müssen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme über den errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse einreichen.

Leistungen beim Mutterschaftsgeld

Der Maximalbetrag beim Mutterschaftsgeld beträgt am Tag 13 Euro. Er wird für sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt. Andere Regelungen gelten für Empfänger von Berechtigungsscheinen durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten monatlich lediglich maximal 210 Euro im Monat.

Mutterschutz und Elternzeit

Der Mutterschutz verlängert sich in der Elternzeit. Auch während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Kündigungsschutz und zwar unabhängig davon, ob Sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Die Elternzeit kann bis zu 36 Monate lang in Anspruch genommen werden.

Dabei können diese 36 Monate unter Vater und Mutter aufgeteilt werden. Während der Elternzeit können Sie für maximal 30 Stunden in der Woche in Teilzeit weiterarbeiten.

Mutterschutz und Wiedereinstieg

Der Mutterschutz erstreckt sich nicht nur auf den Kündigungsschutz. Nachdem Sie die Elternzeit beenden, können Sie wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren und zwar in dem Umfang, der zuvor dafür gegolten hat. Nur bei Anstellungen beim Staat kann es sein, dass Sie lediglich Anspruch auf eine Beschäftigung in der gleichen Entgeltgruppe haben.

Mutterschutz und Adoption

Auch Adoptiveltern haben ein Anrecht auf Elternzeit. Wie bei den leiblichen Eltern beträgt sie ab der Aufnahme des Kindes als Familienmitglied maximal drei Jahre. Es gibt aber eine Rahmenfrist, die das achte Lebensjahr des Kindes nicht überschreiten darf.

Bildquelle: © Kristin Gründler – Fotolia.com

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