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In diesem Artikel erfahren Sie, was die Sozialhilfe ist, wie Sie die Sozialhilfe beantragen können und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Sozialhilfe erhalten zu können. Das Redaktionsteam von heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Das sollten Sie zur Sozialhilfe wissen
  • Höhe der Leistungen
  • Voraussetzungen für die Sozialhilfe
  • So stellen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das sollten Sie zur Sozialhilfe wissen

Wenn das verfügbare Familieneinkommen einfach nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreicht, man kein verwertbares Vermögen besitzt und auch nicht erwerbsfähig ist, hat man in den meisten Fällen einen Anspruch auf Sozialhilfe. Sie ist eine allgemeine Hilfe zum Lebensunterhalt.

Einen Antrag auf Sozialhilfe können Menschen stellen, die hilfebedürftig sind und finanzielle Unterstützung im Alltag benötigen, da sie nicht aus eigener Kraft in der Lage sind, sich das erforderliche Geld zu verdienen.

Wichtig: Der Begriff „Sozialhilfe“ ist damit etwas allgemeiner gehalten und sollte daher auch nicht mit dem Arbeitslosengeld II (auch als Hartz IV bekannt) verwechselt werden.

Unterschied zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Die Abgrenzung gegenüber dem Arbeitslosengeld II besteht in einer Erwerbsfähigkeit von unter drei Stunden. Das bedeutet, dass eine Person, die Sozialhilfe beantragen möchte, weniger als drei Stunden pro Tag eine Arbeitstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können muss. Beim Arbeitslosengeld II ist es anders. Hier muss die Person grundsätzlich in der Lage sein (körperlich und geistig), mindestens drei Stunden pro Tag in irgendeinem Job zu arbeiten.

Formen der Sozialhilfe

Die bekannteste Form der Sozialhilfe ist die sogenannte „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Neben ihr gibt es noch sechs weitere Formen. So gibt es beispielsweise noch die Grundsicherung im Alter, die Hilfen zur Pflege sowie die Hilfe in besonderen Lebenssituationen.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) umfassen:

  • den pauschalisierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts (für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, etc.) – die Höhe der Leistung hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ab
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (beispielsweise für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, behinderte Menschen, krankheitsbedingte kostenaufwendige Ernährung wie Diabetes)
    Leistungen für eine Unterkunft sowie Heizung bis zu einer angemessenen Grenze (sofern notwendig sogar Umzugskosten und Mietkautionen)
  • wichtige einmalige Sach- oder Geldleistungen oder auch Darlehen (beispielsweise Erstausstattung für Neugeborene, Erstwohnungseinrichtung)
  • Bildungs- und Teilhaberleistungen für Kinder und Jugendliche (beispielsweise Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerkarte, Mittagessen in der Schule, etc.)
  • Beiträge zu den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen

Wichtig: Das Sozialamt bezieht das gesamte Familieneinkommen mit ein, um einen Hilfebedarf gerecht zu ermitteln.

Dabei werden unter anderem auch berücksichtigt (falls vorhanden):

  • Unterhaltsleistungen
  • Renteneinkünfte
  • Kindergeld

Nicht angerechnet wird hingegen der Mindestbetrag des Elterngeldes und des Landeserziehungsgeldes.

Einige bestimmte Vermögenswerte werden zudem als Schonvermögen betrachten und bleiben damit unberücksichtigt. Solche sind beispielsweise kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück.

Übrigens: Ist das angerechnete Einkommen geringer als der festgestellte Bedarf, so übernimmt das Sozialamt lediglich die Differenz.

Einmalige Leistungen

Nun gibt es noch eine weitere interessante Art der Sozialhilfe. So können nämlich sogenannte einmalige Leistungen in Anspruch genommen werden. Diese einmaligen Leistungen können Sie dann erhalten, wenn Sie in der Lage sind, die laufenden Lebensunterhalt sicherzustellen, einen einmaligen Bedarf aber nicht finanzieren können.

Zuständigkeit

Zuständig für die Sozialhilfe sind die Sozialämter der Kommunen. Hier müssen Hilfsbedürftige die Unterstützung beantragen.

Höhe der Leistungen

In diesem Abschnitt erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Leistungen der Sozialhilfe…

Pauschalisierte monatliche Regelleistungen:

  • Alleinstehende: 399 Euro

Bedarfsgemeinschaften:

zwei volljährige Eheleute beziehungsweise Personen, die in einer Lebenspartnerschaft oder eine ähnlichen Gemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt leben:

  • 2 x 360 Euro = 720 Euro
  • Alleinerziehende: 399 Euro
  • ein Volljähriger oder eine Volljährige ohne eigenen Haushalt: 320 Euro
  • zuzüglich je Kind unter 5 Jahren: 234 Euro
  • zuzüglich je Kind von 6 bis 13 Jahren: 267 Euro
  • zuzüglich je Kind von 14 bis 17 Jahren: 302 Euro

Hinweis: Andere Leistungen wie zum Beispiel Mehrbedarfe sind stets individuell berechnet und können daher nicht pauschal genannt werden.

Voraussetzungen für die Sozialhilfe

Damit ein Antrag auf Sozialhilfe bewilligt wird, müssen Sie natürlich die Voraussetzungen erfüllen können. Die Grundlage der Sozialhilfe befindet sich im Sozialgesetzbuch SGB XII.

Personenkreis

Bei Erwerbsunfähigkeit: Die Sozialhilfe steht unter anderem Personen zu, die vorübergehend erwerbsunfähig sind. Als erwerbsunfähig gilt eine Person dann, wenn sie für voraussichtlich sechs Monate nicht in der Lage ist, irgendeinen Job am allgemeinen Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen anzunehmen.

Bei Altersarmut: Eine Person ist auch dann sozialhilfebedürftig, wenn sie sich im Ruhestand befindet und eine Rente bezieht, die zu gering ist, um von ihr leben zu können.

Kinder: Selbst Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.

So stellen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe

Wenn Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, sollten Sie sich als erstes an den richtigen Ansprechpartner für Ihren Fall wenden. In der Regel sind Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an der richtigen Adresse – also nicht etwa bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter, bei denen Sie das Arbeitslosengeld II beantragen können.

Hilfreiche Infos

  • 1. Die zuständigen Behörden sind im Übrigen dazu verpflichtet, Ihren Antrag auf Sozialhilfe entgegenzunehmen.
  • 2. Als gestellt gilt ein Antrag dann, sobald er bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Besonders wichtig ist das zum Beispiel dann, wenn die Leistung von der Einhaltung bestimmter Fristen abhängt.

Diese Dokumente brauchen Sie für den Antrag

Ein Antrag auf Sozialhilfe wird stets in schriftlicher Form gestellt.

Dazu benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis (alternativ auch Reisepass)
  • Dokumente, die monatliches Einkommen und monatliche Ausgaben beweisen (auch Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, etc.)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, etc.)

Je nach Lebenssituation auch:

  • Mutterpass
  • Scheidungsurteil
  • Unterhaltstitel
  • etc.

Üblich ist, dass Kontoauszüge eingereicht werden, die die Einnahmen und Ausgaben der letzten sechs Monate dokumentieren.

Tipp: Erkundigen Sie sich schon vor Ihrem Besuch beim Sozialamt, ob Sie eventuell noch weitere Belege mitbringen sollen. Außerdem sollten Sie wissen, dass Sie bei Beantragung der Sozialhilfe dazu verpflichtet sind, stets mitzuwirken und dazu unvollständige Angaben oder fehlende Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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