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In Deutschland sollen mit mehreren Maßnahmen Mütter auf besondere Weise geschützt und Familien gefördert werden. Eine dieser Maßnahmen ist das so genannte Mutterschaftsgeld. Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen können und wie viel Geld Ihnen zusteht.

Überblick

  • Was ist Mutterschaftsgeld?
  • Voraussetzungen
  • Leistungen
  • Reduziertes Mutterschaftsgeld
  • Mutterschaftsgeld bei Minijobs
  • Zuschuss
  • Mutterschaftsgeld und Elterngeld
  • Antrag auf Mutterschaftsgeld
  • Mutterschaftsgeld für privat Versicherte?
  • Mutterschaftsgeld und Einkommensteuer
  • Mutterschaftsgeld und Mutterschaftslohn

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Was ist Mutterschaftsgeld?

Schwangere Frauen genießen Mutterschutz, was aber in den meisten Fällen mit Verdiensteinbußen einhergeht. Als Ausgleich bekommen sie in bestimmten Fällen Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

Das Mutterschaftsgeld war bereits im Jahr 1913 in der Reichsversicherungsordnung verankert. Mittlerweile ist es Teil der Sozialgesetzgebung. Es steht Frauen zu, die sich im Mutterschutz befinden und eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Pflichtversicherung handelt oder um eine freiwillige Versicherung. Es muss aber ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Weitere Voraussetzung für Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird gezahlt, wenn die versicherte Frau in einem Arbeitsverhältnis steht, wegen der Mutterschutzfristen aber kein Arbeitsentgelt ausgezahlt bekommt. Das ist z.B. bei Studentinnen, Rentnerinnen und freiwillig Versicherten mit versicherungsfreier Beschäftigung der Fall.

Leistung

Die Krankenkassen zahlen maximal 13 Euro pro Kalendertag aus. Um den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen zu können, muss zunächst die Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme vorliegen, die den voraussichtlichen Geburtstermin bescheinigt. Danach kann der Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ausgezahlt.

Reduziertes Mutterschaftsgeld für Empfängerinnen von Berechtigungsscheinen

Privat- oder familienversicherte Frauen, die über die Bundesagentur für Arbeit Berechtigungsscheine erhalten, haben zwei Möglichkeiten, um das Mutterschaftsgeld zu beantragen:

  • Wenn sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein Arbeitsverhältnis hatten.
  • Wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder Schutzfrist mit Einverständnis der zuständigen Behörde aufgelöst wurde.

In diesem Fall wird ein reduziertes Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro ausgezahlt.

Regelung für Mutterschaftsgeld bei Minijobs

Bei einem Verdienst von bis zu 390 Euro im Monat ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Der Betrag wird dem Arbeitgeber von der zuständigen Minijobzentrale erstattet, wenn dies zuvor ordnungsgemäß gemeldet wurde.

Gesonderte Regelungen gelten für befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Zuschuss zu Mutterschaftsgeld

Zusätzlich zu Mutterschaftsgeld wird ein Zuschuss vom Arbeitgeber gezahlt. Die Höhe dieses Zuschusses berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld (13 Euro) und dem Arbeitsentgelt abzüglich der gesetzlichen Abgaben. Bei schwankenden Löhnen werden als Berechnungsgrundlage die letzten drei Monate herangezogen. Zusätzliche Zahlungen wie Weihnachtsgeld werden dabei nicht berücksichtigt.

Der Zuschuss wird für die Dauer des Beschäftigungsverbots vor und nach der Einbindung gezahlt sowie für den Tag der Entbindung selbst.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Verrechnen Sie das Mutterschaftsgeld nicht mit dem Elterngeld. Sie können das Elterngeld zusätzlich zum Mutterschaftsgeld beantragen. Eine der Voraussetzungen für das Elterngeld ist die so genannte Elternzeit.

Das bedeutet, dass ein Elternteil oder beide darauf verzichten einer Beschäftigung nachzugehen, obwohl sie das könnten, um für die Erziehung des Kindes da zu sein. Das Elterngeld soll dabei für einen Lohnausgleich sorgen.

Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen

Dank moderner Technik können Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld seit einiger Zeit auch online stellen. Auf den offiziellen Seiten des Bundesversicherungsamtes finden Sie neben dem Online-Formular auch die Datei mit dem Antrag zum Herunterladen. Wichtig ist, dass Sie die Bescheinigung für den Geburtstermin beilegen oder diesen von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme bestätigen lassen.

Mutterschaftsgeld für privat Versicherte?

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie keinen Tagessatz sondern nur einmalig bis zu 210 Euro. Wenn Sie mehr als 390 Euro im Monat verdient haben, bekommen Sie unabhängig davon den Arbeitgeberzuschuss.

Mutterschaftsgeld und Einkommensteuer

Das Mutterschaftsgeld und die Leistungen, die Sie in diesem Zusammenhang von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen nicht versteuert werden. Die Einnahmen spielen aber eine Rolle, wenn es darum geht, den Steuersatz zu ermitteln.

Durch den so genannten Progressionsvorbehalt kann das Mutterschaftsgeld unter Umständen negative Auswirkungen für Sie haben. Um sicherzugehen, sollten Sie sich also von einem Experten beraten lassen.

Mutterschaftsgeld und Mutterschaftslohn

Bei manchen Tätigkeiten gilt für Schwangere ein Beschäftigungsverbot um möglichen Schaden von Mutter und Kind abzuwenden. Wenn dabei der normale Arbeitslohn weitergezahlt wird, gilt dieser nicht als Mutterschaftsgeld und wird in der Steuererklärung zum regulären Einkommen gerechnet.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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