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Sie wohnen in Berlin und wollen sich darüber informieren, wie Kindergeld funktioniert und wo Sie es beantragen müssen? Dann finden Sie hier alles, was Sie wissen müssen übersichtlich zusammengefasst. Verschaffen Sie sich einen Überblick, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht!

Überblick

  • Kindergeld in Berlin
  • Voraussetzungen für Kindergeld in Berlin
  • Anspruch auf Kindergeld in Berlin
  • Wie viel Kindergeld bekommt man in Berlin?
  • Kindergeld Berlin und Zahlkinder
  • Altersgrenzen für Kindergeld Berlin
  • Wichtige Hinweise für Kindergeld Berlin
  • Wer ist für Kindergeld in Berlin zuständig?
  • Antrag auf Kindergeld in Berlin
  • Kindergeld in Berlin: Kindergeldnummer und Steuer-ID
  • Neuanträge auf Kindergeld Berlin
  • Kindergeld Berlin und Günstigerprüfung
  • Kritik an den Regelungen für Kindergeld Berlin

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Kindergeld in Berlin

In ganz Deutschland steht Ihnen Kindergeld zu, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch in Berlin können Sie ganz normal Kindergeld beantragen. Darüber hinaus sind mit Kindern bestimmte steuerliche Vorteile verbunden.

Zum Beispiel ein Steuerfreibetrag. Das Kindergeld ist dabei Teil des so genannten Familienleistungsausgleichs. Wie es zu handhaben ist, wird in zwei Gesetzen festgelegt: dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz.

Voraussetzungen für Kindergeld in Berlin

Wenn Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, dann haben Sie auch Anspruch auf Kindergeld. In Ausnahmefällen müssen Sie noch nicht einmal unbeschränkt steuerpflichtig sein, um Kindergeld zu beantragen. Für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Diplomaten gibt es eigene Regelungen.

Anspruch auf Kindergeld in Berlin

Nicht nur für die eigenen, leiblichen Kinder bekommen Sie Kindergeld. Auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern eines Kindes können dafür Kindergeld beantragen. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Vollwaisen, kann das Geld auch direkt an das Kind oder den jungen Erwachsenen ausgezahlt werden. Wenn keine Gründe dagegen sprechen, entscheiden sich viele Eltern dafür ihren Kindern das Kindergeld ab deren 18. Lebensjahr voll auszuzahlen.

Wie viel Kindergeld bekommt man in Berlin?

Im Januar 2015 wurde die Höhe des Kindergeldes auf monatlich 188 Euro angehoben. Wenn Sie ein weiteres Kind haben, dann bekommen Sie dafür ebenfalls 188 Euro. Für das dritte Kind bekommen Sie vom Staat 194 Euro, für alle weiteren Kinder jeweils 219 Euro.
Ab dem 1. Januar 2016 wurden diese Beträge um jeweils 2 Euro angehoben.

Kindergeld Berlin und Zahlkinder

Wenn Sie in einer Patchworkfamilie leben, kann es sein, dass Sie mit für Kinder sorgen, die nicht biologisch mit Ihnen verwandt sind. Und was ist, wenn Ihr Partner auch Kindergeld bekommt? Dafür hat das Gesetz eine Regelung. Dafür nutzt man so genannte Zählkinder.

Das bedeutet, dass Sie für ein eigenes Kind einen höheren Kindergeldbetrag bekommen, wenn ein ‚fremdes‘ Kind mitgerechnet wird.

Altersgrenzen für Kindergeld Berlin

Das Kindergeld wird mindestens so lange ausgezahlt, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Wenn das Kind danach noch nicht finanziell auf eigenen Beinen stehen kann, also zum Beispiel kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann das Kindergeld weiter bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie nicht genau wissen, wann die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn eine schulische Ausbildung länger dauert, kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Eine Aufhebung der Kindergeldgrenze gibt es bei Behinderten, die zeitlebens nicht für sich selbst sorgen können.

Wichtige Hinweise für Kindergeld Berlin

Das Kindergeld kann nur schriftlich beantragt werden. Telefonisch ist das nicht möglich. Das sollten Sie beachten, wenn Sie die Frist für den Antrag beachten müssen. Der Antrag kann für das laufende Jahr und die vier zurückliegenden Jahre gestellt werden. Außerdem müssen Sie auf die richtige Form achten. Der Kindergeldantrag muss immer unterschrieben sein.

Sobald Sie Kindergeld beantragt haben, müssen Sie der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die sich bei Ihnen und den Kindern ergeben, die einen Einfluss auf das Kindergeld haben. Also zum Beispiel, wenn eine Schulausbildung beendet wird.

Wer ist für Kindergeld in Berlin zuständig?

Damit Ihr Antrag nicht an die falsche Stelle gerät, sollten Sie die Zuständigkeit der Landesfamilienkasse im Landesverwaltungsamt prüfen. Sie ist für einen Teil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Land Berlin zuständig. Wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, ist die zuständige Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Adressen und Ansprechpartner finden Sie im Internet.

Antrag auf Kindergeld in Berlin

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich und mit zusätzlichen Angaben zu Ihrer finanziellen Situation eingereicht werden. Informieren Sie sich, was Sie für Ihren individuellen Fall brauchen, damit Sie alle Unterlagen vorbereiten können.

Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, bekommen Sie eine Kindergeldnummer. Die Endziffern verraten Ihnen dabei, wann das Geld überwiesen wird: Bei einer 0 oder 1 am Ende bekommen Sie das Geld am Monatsanfang, bei 2 bis 7 im Verlauf eines Monats und bei 8 und 9 am Ende des Monats.

Kindergeld in Berlin: Kindergeldnummer und Steuer-ID

Ab Januar 2016 wird für das Kindergeld zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer verwendet. Das stellt sicher, dass es nicht zu missbräuchlichen, also zum Beispiel zu doppelten Anträgen kann. Ihre Steuernummer finden Sie auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid. Sie hat elf Stellen. Bei Fragen können Sie sich an Ihr Finanzamt wenden.

Neuanträge auf Kindergeld Berlin

Beim Jahreswechsel von 2015 auf 2016 muss die Steuer-Identifikationsnummer nachgereicht werden. Die meisten zuständigen Sachbearbeiter weisen Sie darauf hin, so dass es keine Probleme gibt. Auch bei Neuanträgen müssen Sie diese Nummer einreichen. Benutzen Sie am besten ein aktuelles Formular für den Antrag auf Kindergeld, damit Sie nichts übersehen.

Kindergeld Berlin und Günstigerprüfung

Bei all dem bürokratischen Aufwand ist es ein kleiner Trost, dass das Finanzamt automatisch prüft, womit Sie einen größeren finanziellen Vorteil haben: Mit dem Kindergeld oder mit dem Steuerfreibetrag für Kinder. Das bedeutet, dass Sie mit einem niedrigen Einkommen eigentlich immer Kindergeld ausgezahlt bekommen. Lassen Sie sich aber sicherheitshalber von einer Steuerkanzlei beraten.

Kritik an den Regelungen für Kindergeld Berlin

Das Kindergeld an sich ist recht einfach zu verstehen, aber die verschiedenen Auswirkungen auf andere Zahlungen oder die Steuerlast sind schwer zu durchschauen. Vieles wird von den zuständigen Stellen nur unzureichend kommuniziert. Deshalb sollten Sie sich selbst ein Bild machen und sich von unabhängigen Experten beraten lassen.

Bildquelle: © pio3 – Fotolia.com

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