Ausbildung am

Seit 2005 ist die rechtliche Grundlage für die Teilzeitausbildung hergestellt worden. Somit ist eine wichtige Brücke zwischen der Verantwortung in der Familie und der Berufsausbildung gebaut worden. Teilzeitausbildung ist eine interessante Chance, eine Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt zu erlangen. Was Sie über Teilzeitausbildung wissen sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Übersicht:

  • Was ist Teilzeitausbildung
  • Worauf ist diese Ausbildungsform begründen
  • Welche Berufe das betrifft
  • Die Vorteile der Betriebe
  • Die Vorteile der Auszubildenden
  • Wer von der Teilzeitausbildung profitieren kann
  • Wie die Teilzeitausbildung abläuft
  • Die Formen der Teilzeitausbildung
  • Die Beantragung
  • Finanzielle Unterstützung
  • Die Vergütung
  • Ansprechpartner in dieser Sache

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Was ist Teilzeitausbildung

Teilzeitausbildung kann bei berechtigtem Interesse auf gemeinsamen Antrag des Ausbildungsbetriebes und der Auszubildenden vereinbart und beantragt werden. Somit kann eine Berufsausbildung unter Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit erfolgen.

Berechtigtes Interesse kann zum Beispiel unter folgenden Umständen bestehen:

  • wenn das eigene Kind betreut wird
  • wenn ein naher Angehöriger gepflegt wird
  • wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen oder vergleichbar schwerwiegende Gründe

Worauf sich diese Ausbildungsform begründet

Die Ausbildung in Teilzeit ist im §8 des Berufsbildungsgesetz ( BBiG) begründet. Hier kann der Interessierte die Rechtsgrundlage für die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit im Gesetzestext nachlesen.

Welche Berufe das betrifft

Hier bleibt kaum ein Berufswunsch offen, denn:

Alle anerkannten Ausbildungsberufe können in Teilzeitausbildung gelernt werden.

Die Vorteile der Betriebe

Die Betriebe können sich in der Teilzeitausbildung einer hohen Motivation der Auszubildenden sicher sein. Die Elternschaft oder Pflegschaft, die diese zu der Ausbildungsform berechtigen, lassen neben Zuverlässigkeit auch meistens Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick vermuten.

Voraussetzungen, die für einen Betrieb oftmals sehr wichtig sind. Nicht nur persönlichen Vorteile können die Unternehmen für sich einstreichen, sondern auch einen erheblichen Imagevorteil.

Die Arbeitgeber, die familienfreundlich aufgestellt sind, punkten allemal im Ansehen. Weiterhin können sie mit der Teilzeitausbildung die flexible Ausbildungszeit ihrer Betriebskultur anpassen. Eine gute Möglichkeit, die Ausbildung künftiger Fachkräfte zu gewährleisten.

Die Vorteile der Auszubildenden

Das wichtigste Argument für eine Ausbildung in Teilzeit ist die flexible Gestaltung der Arbeitszeit. Somit erhöht sich Nutzern dieser Ausbildungsform die Vereinbarkeit von Beruf und Pfleg- oder Elternschaft.

Nicht weniger wichtig ist auch der Aspekt, einen Berufsabschluss auf diese Weise zu erlangen. Grade in der heutigen Zeit ist Qualifikation gefragt.

Somit ermöglicht die Teilzeitausbildung mittelfristig die finanzielle Unabhängigkeit, die mit einem Berufsabschluss ebenfalls erreicht werden kann. Die Anrechnung bereits geleisteter Ausbildungszeit ist auch ein Vorteil für die Auszubildenden.

Wer von der Teilzeitausbildung profitieren kann

Frauen und Männer profitieren gleichermaßen von der Teilzeitausbildung. Sie haben eine bessere Chance , wenn sie aufgrund von Elternschaft oder Pflegschaft wieder in das Berufsleben eintreten wollen.

Im Rahmen dieser Ausbildungsform ist es ihnen somit möglich, ein bereits begonnen Ausbildung fortzuführen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Erstausbildung anzustreben, wenn Sie noch keine Ausbildung haben.

Auch eine berufliche Neuorientierung wird mit der Teilzeitausbildung unterstützt und eröffnet damit vielfältige Zukunftsaussichten.

Wie die Teilzeitausbildung abläuft

In der Teilzeitausbildung lernt der Auszubildende die Fertigkeiten des Berufes in zwanzig bis dreißig Stunden wöchentlich. Die Einteilung der Stunden erfolgt nach gegenseitiger Absprache und kann dann je nach Einigung vormittags, nachmittags oder abends erfolgen. Lediglich der Besuch der Berufsschule ist aus organisatorischen Gründen davon ausgeschlossen. Hier ist die Teilnahme, wie nach Ausbildungsplan vorgesehen, erforderlich.

Die Formen der Teilzeitausbildung

Teilzeitausbildung kann in zwei Formen erfolgen:

  • 1. Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit
  • 2. Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit

Das bedeutet im Detail:

  • 1. Hier muss die Ausbildung in zwanzig Wochenstunden abgeleitstet werden. In diesem Zeitrahmen ist die Unterrichtszeit in der Berufsschule eingeschlossen. Das bedeutet auch, dass sich die Ausbildungszeit bis zur Prüfung verlängern kann, gegebenenfalls bis zu einem Jahr.
  • 2. Hier werden für die Ausbildung mindestens fünfundzwanzig Wochenstunden, einschließlich der Berufsschulzeit, in die Teilzeitausbildung investiert. Die Prüfung erfolgt nach der regulären Ausbildungszeit, die der jeweiligen Ausbildung zugrunde liegt.

Welche Form hier gewählt wird, entscheiden die Auszubildenden gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb.

Die Beantragung

Die Beantragung der Teilzeitausbildung ist in folgenden Bereichen zu beachten:

  • Ausbildungsvertrag
  • Kammer
  • Berufsschule

Bei dem Ausbildungsvertrag muss unter der Rubrik „Sonstige Vereinbarung“ die Form Teilzeitausbildung schriftlich festgehalten werden. Weiterhin muss die Kammer informiert werden und der Teilzeitausbildung zustimmen, da es sich immer um Einzelfälle handelt.

Die Berufsschule ist ebenfalls über die Ausbildungsform zu informieren. Überprüfen Sie bitte, die Einhaltung dieser Beantragungen, da Sie sonst das Nachsehen bei Nichtbeachtung haben.

Finanzielle Unterstützung

Mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Berechtigungen können Sie folgende staatliche Unterstützungen beantragen und nutzen:

  • Berufsausbildungsbeihilfe
  • Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Zuschuss zu den ungedeckten Kosten
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Individuelle Fördermöglichkeiten
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Förderung der Ausbildung als Weiterbildung
  • Sonstige Unterstützungsleistungen:
  • Elterngeld
  • Kindergeld, Kinderzuschlag
  • Unterhaltsleistungen, Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld

Sie können alle detaillierten Informationen zu den genannten Punkten im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

Hier gibt es für die Ausbildung in Teilzeit die Broschüre: „Finanzierung des Lebensunterhaltes im Überblick“. Die Informationen sind bares Geld wert.

So können Sie in Ihrer Ausbildung alle zur Verfügung stehenden Gelder ausschöpfen und sich finanziell den Weg durch die Ausbildung absichern.

WICHTIG :
Grundsätzlich wichtig ist bei der Finanzierung der Teilzeitausbildung alle Anträge frühzeitig zu stellen, um finanzielle Engpässe und somit Notsituationen zu vermeiden.

Die Vergütung

Last but not least ist die Vergütung noch ein wichtiger Punkt in der Teilzeitausbildung. Natürlich haben auch Absolventen dieser Ausbildungsform Anspruch auf eine angemessen Vergütung. Das gilt für die Teilzeitausbildung ebenso, wie für die Vollzeitausbildung.

Die Ansprechpartner in dieser Sache

Ansprechpartner für die Ausbildung in Teilzeit sind die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese finden Sie in der, für Sie zuständigen, Arbeitsagentur. Ebenfalls hilfreich sind die Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder die der Handwerkskammern Ihrer Region.

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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