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Nebenjob
Nebenjob
Ein Nebenjob ist für viele Menschen ein zusätzliches Einkommen, das sie für ihren Lebensunterhalt neben ihrer Voll- oder Teilzeitstelle benötigen. Auch Arbeitslose haben das Recht, einen Nebenjob auszuführen. Sie dürfen das Einkommen aus einem Nebenjob bis zur Höhe von 165 EUR für sich behalten, der Rest wird mit dem Arbeitslosengeld I oder II verrechnet.
Häufig suchen sich Menschen aber auch einen Nebenjob, weil sie sich lang gehegte Wünsche, für die ihr reguläres Gehalt nicht ausreicht, erfüllen möchten. Oder der Nebenjob wird zur Finanzierung einer Privatschule oder eines Studiums genutzt. Ferner sind viele Menschen in Deutschland verschuldet und benötigen ein Zusatzeinkommen zugunsten eines baldigen Schuldenabbaus.
Für den Arbeitnehmer ist ein Einkommen bis zu 400 EUR steuerfrei. Die Steuern und Sozialabgaben gehen allein zu Lasten des Arbeitgebers. Er ist verpflichtet, Sie als Arbeitnehmer anzumelden. Falls die Einkommenshöhe von 400 EUR überschritten wird, muss derjenige, der den Nebenjob ausführt, gegebenenfalls eine zweite Steuerkarte beantragen. Maßgeblich für das Finanzamt ist jedoch das Jahreseinkommen aus dem Nebenjob.
Steuerpflichtige müssen ihr Nebeneinkommen bei den Steuererklärungen an das Finanzamt angeben. Denken Sie daran, alles andere wäre Schwarzarbeit und gegen das Gesetz. In den meisten Fällen meldet Sie jedoch Ihr Arbeitgeber automatisch bei der zuständigen Minijobzentrale an. Dies ist für Sie nur vorteilhaft, denn aus Ihrem Nebeneinkommen zahlt Ihr Arbeitgeber kleine Beiträge zu Ihren Gunsten in die Sozialversicherung und Rentenkasse.
Wer auf der Suche nach einem Nebenjob ist, wird auf zahlreiche Jobangebote stoßen. Sowohl die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als auch Tageszeitungen und das Internet halten viele Nebenjob Angebote bereit. Nebenjobs sind im Allgemeinen von der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite her sehr beliebt geworden, denn häufig entfallen für sie langwierige Bewerbungsverfahren und die Stellen werden schneller besetzt. Ein Nachteil kann jedoch unter Umständen die verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen sein, die jedoch für beide Parteien gilt.
Mehr Geld mit einem Nebenjob
Ein Nebenjob oder ein Nebenverdienst ist die beliebte Art, die privaten Kassen auch in klammen Zeiten aufzubessern. In der Abgrenzung zum Minijob, Heimarbeit und zur Gelegenheitsarbeit zeichnet sich der Nebenjob dadurch aus, dass er zusätzlich zu einem weiteren Arbeitsverhältnis und mit einer vertraglichen Basis ausgeübt wird. Dementsprechend muss der Arbeitgeber im Haupterwerb über den Nebenjob informiert werden und muss diesem in der inhaltlichen Ausrichtung der Tätigkeit und im zeitlichen Umfang zustimmen. Einnahmen aus dem zusätzlichen Job müssen auch als Einkommen versteuert werden. Dies gilt auch bei einer Heimarbeit.
Sozialbeiträge werden hingegen oftmals nicht berechnet. Interessant wird das zweite Standbein auch dann, wenn möglicherweise ein Wechsel in eine andere berufliche Tätigkeit angestrebt wird. Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich hier schon einmal in praxisnaher Umgebung auszuprobieren. Geringfügige Beschäftigungen sollten jedoch nicht mit dem Job nebenher verwechselt werden.
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